Stillstand und Fortschritt im idyllischen Steinbachtal: Was mit dem Areal der einstigen Traditionsgaststätte „Volksgarten“ passiert, steht jetzt wieder in den Sternen. Nach Auskunft von Mitbesitzer Karl Öchsner sind die Pläne für eine Wohnbebauung in dem ehemaligen Biergarten geplatzt. Eine neue Nutzung sei nicht in Sicht. Derweilen verabschiedet die Stadt Leitlinien, um überdimensionierte Wohnanlagen, die schon für viel Kritik sorgten, im Naherholungsgebiet künftig zu verhindern.
Einen „Baustopp“ gab's für den Volksgarten schon in diesem Februar. Ein gebürtiger Würzburger wollte auf dem 2600 Quadratmeter großen Gelände der 2012 geschlossenen Gaststätte zwei Wohnhäuser bauen und auch die drei denkmalgeschützten Pavillons – Wahrzeichen des Volksgartens – als Wohnraum nutzen. Die Pläne fielen bei der Stadtbildkommision durch. Hauptgrund: Das Denkmal Pavillons verliere seinen Charakter, die davor stehenden Wohnhäuser seien zu dominant. Witzigerweise hätte sich das Landesamt für Denkmalschutz mit dem Konzept anfreunden können.
Für Karl Öchsner, dessen Eltern und Großeltern jahrzehntelang den Volksgarten betrieben, ist das Nein der Stadt nach wie vor „nicht nachvollziehbar“. Seiner Meinung nach wäre das Projekt nicht zuletzt deshalb eine gute Lösung gewesen, weil es auch die Sanierung der teils schon stark maroden Holzpavillons vorsah. Dafür fehlten ihm und seinem Bruder als Mitbesitzer das Geld.
„Im Steinbachtal gibt es viele Baustile“, versteht Öchsner nicht, weshalb die Bebauung des Volksgartens für soviel Wirbel sorgt. Als vor Jahren ein paar Meter weiter die Gaststätte „Waldesruh“ abgerissen und durch Reihenhäuser ersetzt wurde, habe sich auch keiner aufgeregt.
Nach der ersten Absage präsentierte der Investor im April eine abgespeckte Variante: Statt der ursprünglichen 13 nur noch fünf Wohnungen, einen Neubau an der Stelle des alten abrissreifen Gasthauses, Erhalt des ehemaligen Biergartenbereiches mit seinem Baumbestand. „Eine verträgliche Lösung“, befand Stadtbaurat Christian Baumgart.
„Wir können verkaufen, wir wollen verkaufen, aber wir müssen nicht verkaufen.“
Volksgarten-Mitbesitzer Karl Öchsner
Doch bevor diese Überlegungen in einen Bauantrag mündeten, sind auch sie jetzt gescheitert. „Wir haben den Kaufvertrag mit dem Investor gekündigt“, erklärt Öchsner, weil dieser nur die Flächen für sein Bauvorhaben habe erwerben wollen. Man verkaufe aber nicht das „Filetstück“ und bleibe dann auf einem halben Volksgarten sitzen.
Der Investor, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, bestätigt das Aus, allerdings sei dies „im gegenseitigen Einvernehmen“ erfolgt. Die zuletzt diskutierten Planungen seien „wirtschaftlich einfach nicht machbar“ gewesen, bedauert er das Scheitern. Er kenne den Volksgarten seit seiner Kindheit und hätte ihn gern erhalten.
Wie geht es mit der 114 Jahre alten Immobilie, einst beliebtes Ausflugsziel der Würzburger, weiter? Karl Öchsner zuckt mit den Schultern. Es gebe bislang keinen weiteren Interessenten. Er sagt: „Wir können verkaufen, wir wollen verkaufen, aber wir müssen nicht verkaufen. Die Stadt soll uns nur in Ruhe lassen.“
Das will sie aber nicht tun. Wie Rathaussprecher Christian Weiß auf Anfrage der Redaktion erklärte, werde man sich mit dem Besitzer in Verbindung setzen, um ihn auf seine Verpflichtung zum Erhalt des Denkmals Pavillon hinweisen und sich über den aktuellen Sachstand zu informieren. Von dem gescheiterten Bauvorhaben sei der Stadt bislang nichts bekannt.
Bekannt ist dagegen, dass die teilweise sehr dichte Bebauung des Naherholungsgebietes Steinbachtal – vor allem im vorderen Bereich mit mehreren Wohnanlagen – schon für viele Unmut und Kritik gesorgt hat. Deshalb forderte ein interfraktioneller Antrag von den Grünen, CSU, FWG, FDP, Bürgerforum und SPD „Leitlinien“ für die künftige Bebauung, um den Charakter des Tals Naherholungsgebiet zu erhalten. Die Verwaltung hat dazu jetzt eine „Klarstellungssatzung“ mit Leitlinien für den Bereich nördlich der Steinbachtalstraße vorgelegt, die der Stadtrat an diesem Donnerstag beschließen soll.
Darin sind Obergrenzen für Bauprojekte festgelegt, die sich vor allem an der jeweiligen Nachbarbebauung orientieren und Regelungen, die auch bei größeren Grundstücken eine weitere bauliche Verdichtung verhindern. „Die typische Gebäudestruktur“ sind Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser. „Betonklotz“-Wohnanlagen soll es somit nicht mehr geben.