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RIMPAR: Planfeststellung für Ortsumgehung beginnt

RIMPAR

Planfeststellung für Ortsumgehung beginnt

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    Der Landkreis Würzburg hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Kreisstraße WÜ 3 als Ortsumfahrung Rimpar-West beantragt.

    Wie die Regierung von Unterfranken mitteilt, umfasst die Planung die Verlegung der Kreisstraße WÜ 3 aus der Ortsdurchfahrt von Rimpar. Die Ortsdurchfahrt ist sehr stark vom Durchgangsverkehr belastet. Die Lärm- und Abgasbelastung ist sehr hoch. Der Bau der Ortsumfahrung soll daher nicht nur die Situation hinsichtlich der Sicherheit des Verkehrs, sondern insbesondere auch an der immissionsbelasteten Ortsdurchfahrt verbessern.

    Kreisverkehre an den Kreuzungen

    Die geplante Ortsumgehung verläuft westlich der Marktgemeinde Rimpar als Verbindung zwischen der Kreisstraße WÜ 3, Günterslebener Straße, Staatsstraße St 2294 und Niederhofer Straße. Die Trasse ist 1,9 Kilometer lang und verläuft großenteils in gestreckter Linienführung entlang der westlichen Ortsrandlage von Rimpar.

    Die WÜ 3/Günterslebener Straße wird durch die Einmündung mit Linksabbieger höhengleich an die neue Westumfahrung angeschlossen. An den Kreuzungen der neuen Westumfahrung mit der Burgstraße und der Alten Würzburger Straße sowie der St 2294/Niederhofer Straße werden Kreisverkehrsplätze eingerichtet, so die Pressemitteilung der Regierung.

    Das beschriebene Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen liegt auf dem Gebiet des Marktes Rimpar (Gemarkung Rimpar) und der Gemeinde Güntersleben (Gemarkung Güntersleben). Die Planunterlagen werden daher in beiden Gemeinden Ende Februar ausgelegt. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Kommunen rechtzeitig mitgeteilt.

    Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

    Bürgermeister Burkard Losert ist froh, dass die Planfeststellung für die Westumfahrung nun beginnt. Die Trasse wird rund 14 Millionen Euro kosten. Der Freistaat Bayern bezuschusst die Maßnahme mit 75 Prozent. Der Landkreis Würzburg hat seinen Zuschuss für die West- und Südumfahrung auf drei Millionen Euro gedeckelt.

    Widerstand gegen Westumfahrung

    In Rimpar gibt es Widerstand gegen die Ortsumgehung. Vor allem die Südumfahrung ist in der Kritik, weil diese in Sichtweise eines Wohngebietes verlaufen soll. „Der Gemeinderat hat rund um Rimpar alle Möglichkeiten geprüft. Aber Raumwiderstände und die hohen Kosten für alternative Trassen lassen keine andere Planung zu als diese“, so Losert. Er will die Bürger am 12. März in einer Bürgerversammlung noch einmal darüber informieren.

    Losert geht davon aus, dass das Anhörungsverfahren etwa ein Vierteljahr dauern wird. Er strebt den sofortigen Vollzug an, so dass noch in diesem Frühjahr mit Grundstücksverhandlungen und der Ausschreibung begonnen werden kann. Innenminister Gerhard Eck hätte gerne einen Spatenstich in diesem Herbst. Losert hält das für ein sehr sportliches Ziel. Frühjahr 2019 wäre wohl realistischer.

    Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen, zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen innerhalb der in den jeweiligen Bekanntmachungen genannten Frist erheben.

    Planunterlagen und Bekanntmachungen können auch auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik „Planung und Bau“ > Aktuelle strassenrechtliche Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.

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