Kurzarbeit, fehlende Umsätze oder sogar Verlust der Arbeitsstelle: Wer als Folge der Corona-Krise vorrübergehend nicht seine Miete zahlen kann, soll vorerst einen besonderen Kündigungsschutz erhalten. Das ist eine der Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie, die der Bundestag am Mittwoch beschlossen hat.
Würzburg/Berlin