Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen und körperliche Auseinandersetzungen - wenn in der Innenstadt bis tief in die Nacht gefeiert wird, geht es nicht immer ruhig und friedlich zu. Schlimmer als in vergleichbaren Großstädten ist es in Würzburg aber nicht, berichtete kürzlich Leitender Polizeidirektor Klaus Böhm, der Chef der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt, im Bau- und Ordnungsausschuss des Stadtrats.
"Die Sicherheitslage in Würzburg ist durchweg gut"
Polizeidirektor Klaus Böhm
Beantragt hatte den aktuellen Bericht zur nächtlichen Sicherheitslage ZfW-Stadtrat Wolfgang Baumann, nachdem in einer Juni-Nacht zwei Männer nach einem Streit in einer Innenstadt-Diskothek auf offener Straße niedergestochen worden waren. Die Zusammenfassung der Polizei: Es gibt einige nächtliche Brennpunkte, aber "die Sicherheitslage in Würzburg ist durchweg gut", betonte Böhm.
Kein Würzburger Phänomen
Dass gerade die Zahl der Körperverletzungsdelikte in der Nacht teilweise dreimal so hoch ausfällt wie tagsüber, sei im Umfeld von Kneipen und Diskotheken kein Würzburger Phänomen: Wo Menschen zusammenkommen und viel Alkohol konsumieren, können Streitigkeiten und körperliche Auseinandersetzungen jederzeit aus nichtigem Anlass entstehen und leicht eskalieren.
Hauptursache dafür ist laut Böhm, dass alle gastronomischen Betriebe bis auf die so genannte "Putzstunde" zwischen fünf und sechs Uhr morgens die ganze Nacht geöffnet haben dürfen - wenn die Leute mehr Zeit zum Feiern haben, werden auch häufiger hohe Promillewerte erreicht.
Brennpunkte: Juliuspromenade und Barbarossaplatz
"Teilweise werden die Gäste animiert, auch außerhalb der Gaststätten Essen und Getränke zu konsumieren", so Böhm. Er habe außerdem den Eindruck, dass an den Wochenenden "mehr Menschen aus der Peripherie in die Stadt kommen, weil man hier länger feiern kann". Das könnte unter anderem daran liegen, dass bei vielen Weinfesten im Landkreis in den letzten Jahren die Sperrzeiten verschärft wurden.
Brennpunkte sind für die Polizei ganz klar die Untere Juliuspromenade und die Kaiserstraße mit Barbarossaplatz. Die dortigen Zustände "sehe ich schon kritisch", sagte Böhm: "Wir zeigen Präsenz und haben mit der Stadt auch schon über verstärkte Kontrollen gesprochen."
Dabei geht es auch um Ruhestörungen, bei denen die Polizei häufig nicht einschreiten kann, weil die Beamten wegen Straftaten im Einsatz sind. "Auch die Anwohner müssen zu ihrem Recht kommen", fordert der Polizeichef. Auflagen oder Sperrzeiten für gastronomische Betriebe festzulegen sei aber Sache der Verwaltung.
Früheres Ende der Außengastronomie
Die Stadt ist nicht untätig - die eine oder andere Auflage hat es in diesem Jahr bereits gegeben, wie Ordnungsreferent Wolfgang Kleiner berichtete. Unter anderem sei einer Kneipe komplett untersagt worden, nach 23 Uhr alkoholische Getränke zum Konsum auf der Straße zu verkaufen. Zwei weitere Gastronomen müssen dafür sorgen, dass im Außenbereich ständig Türsteher für Ruhe und Ordnung sorgen.
Und das sind nicht die einzigen Überlegungen im Rathaus: Wenn sich durch die verhängten Auflagen die Situation nicht verbessert, könnte das tägliche Ende der Außengastronomie in der Juliuspromenade im kommenden Jahr von 23 Uhr auf 22 Uhr zurückgefahren werden - es gibt einen Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 1995, wonach das bei Beschwerden von Anwohnern ausdrücklich vorgesehen ist.
Beschränkung der Sperrzeiten
Auch eine Beschränkung der Sperrzeiten sei grundsätzlich möglich, oder sogar ein nächtliches Alkoholverbot auf der Straße in den Bereichen, in denen es gehäuft zu Straftaten kommt, erläuterte Kleiner: "Die Stadt ist nicht nur deshalb lebenswert, weil Menschen zum Feiern hierher kommen, sondern auch, weil hier Menschen leben. Auch deren Interessen müssen wir schützen."
München und Nürnberg haben es im vergangenen Jahr vorgemacht: Dort ist im Umfeld der Hauptbahnhöfe von 22 Uhr bis 6 Uhr der Konsum von Alkohol komplett verboten, was zu einem spürbaren Rückgang der Straftaten geführt hat. Deshalb denken die Verwaltungen beider Städte derzeit darüber nach, das Verbot auf den ganzen Tag auszuweiten - das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz macht's möglich.