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Würzburg: Polizei entfernt Hanf-Automaten in Würzburg

Würzburg

Polizei entfernt Hanf-Automaten in Würzburg

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    Bis vor kurzem hing Am Exerzierplatz gegenüber vom Studentenhaus noch ein Hanf-Automat. Jetzt ist er weg.
    Bis vor kurzem hing Am Exerzierplatz gegenüber vom Studentenhaus noch ein Hanf-Automat. Jetzt ist er weg. Foto: Patty Varasano

    Nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg kürzlich gegen die Betreiber der Cannameleon-Shops in Würzburg und Schweinfurt Anklage erhoben hat, geht sie jetzt auch gegen die Besitzer der CBD (Cannabidiol)- und Hanf-Automaten vor. Mindestens neun waren bis Donnerstag in der Stadt gehangen. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Redaktion mitteilt, geht sie davon aus, dass der Vertrieb der Hanfprodukte auch in den Automaten ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ist.

    Am Donnerstagvormittag nahm die Polizei die Automaten in der Würzburger Innenstadt und im Stadtteil Heuchelhof ab. Im Laufe des Tages wurden laut Staatsanwaltschaft Würzburg dann insgesamt mindestens neun Automaten demontiert und als Beweismaterial sicher gestellt. 

    Razzia in Geschäftsstelle und Privatwohnungen

    Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt sie bereits seit einigen Wochen. Parallel zu der Konfiszierung der Automaten seien am Donnerstag auch die Wohn- und Geschäftsräume von zwei Beschuldigten durchsucht worden, die die Automaten betreiben.

    Bis vor kurzem hing am Heuchelhof am Place de Caen noch ein Hanf-Automat.
    Bis vor kurzem hing am Heuchelhof am Place de Caen noch ein Hanf-Automat. Foto: Jonas Keck

    Wie den CBD-Shopbetreiber wirft die Staatsanwaltschaft auch ihnen "vorsätzliches gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln" vor. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt den Handel mit Hanfprodukten unter der Bedingung, dass diese weniger als 0,2 Prozent vom psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und der gewerbliche oder wissenschaftliche Zweck des Verkaufs einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließt.

    Laut Staatsanwaltschaft Würzburg ist der Verkauf von Pflanzen und Pflanzenteile an Privatpersonen damit prinzipiell nicht zulässig, auch wenn der THC-Grenzwert nicht überschritten wird. Wie im Falle der CBD-Shops, erfülle der Vertrieb über Automaten keinen wissenschaftlichen oder gewerblichen Zweck, sondern diene dem Verkauf an Endabnehmer zum Konsum. Ob hier eine unerlaubte Abgabe an Minderjährige vorliegt, müsse laut Staatsanwaltschaft noch geprüft werden.

    Wird nun deutschlandweit gegen CBD-Händler vorgegangen? 

    Das Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft könnte auch deutschlandweit Wellen schlagen. So könnten nun bundesweit Verfahren gegen Hanf-Händler eröffnet werden, die Pflanzen- oder Pflanzenteile mit einem geringen THC-Gehalt verkaufen, wie Staatsanwalt Thorsten Seebach erklärt: "Wir haben ein einheitliches Strafrecht, wonach die Staatsanwaltschaften nun deutschlandweit tätig werden müssten." Hanfprodukte werden in speziellen Läden, Automaten oder im Internet in Deutschland und weltweit gehandelt.   

    Hanfprodukte CBD-Produkte sind Hanfprodukte wie lose Cannabisblüten, cannabishaltige Tees oder CBD-Öle, die Cannabidiol (CBD) aus dem weiblichen Hanf, jedoch nur geringe oder gar keine Anteile von THC enthalten. Da der Wirkstoff Cannabidiol kaum psychoaktiv ist, unterliegt er nicht dem Betäubungsmittelgesetz.  CBD-Produkten wird eine beruhigende und entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben. Cannabisprodukte wie Haschisch (Harz der Hanfpflanze) oder Marihuana (Blüten und Blätter) enthalten zehn Prozent THC und mehr. gam

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