Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Jahre 2015 bis 2018 angeführt, dass die Gebühren für die in Gemeindebesitz befindlichen Hallen seit 2003 – und teilweise noch früher – nicht mehr angepasst wurden. Außerdem empfahl der Prüfungsverband (= öffentlich-rechtlich), nunmehr Entgelte (= privatrechtlich) als Preisblätter festzusetzen. Die Verwaltung hatte die neuen Entgelte berechnet, diese sind für jede Halle und jede Räumlichkeit einzeln zu beschließen.
Waldbüttelbrunn