Einstimmig befürwortete der Gemeinderat die Verlegung von privaten Stromleitungen auf öffentlichem Grund. Die Zustimmung zur Sondernutzung erfolgt aber nur nach Abschluss eines Gestattungsvertrages. Den soll nun die Verwaltung erarbeiten und unter anderem Vorschläge zur Höhe der Entschädigung machen.
Hintergrund dieses Beschlusses ist eine Änderung des Gesetzes für erneuerbare Energien (EEG), informierte Bürgermeister Helmut Krämer. Demnach sind ab Januar diesen Jahres die Versorgungsträger – in der Marktgemeinde sind das N-Ergie und Überlandwerk Schäftersheim (ÜWS) – nicht mehr verpflichtet, Stromleitungen zur Lieferung oder Einspeisung von Strom bis zum betreffenden Grundstück zu legen. Der Netzbetreiber sei berechtigt, den Verknüpfungspunkt an das öffentliche Netz nach der „wirtschaftlichen Vertretbarkeit“ zu bestimmen.
Diese Gesetzesänderung wirkt sich besonders auf Grundstücke im Außenbereich aus. Weil vor allem die Einspeisung von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen – hauptsächlich auf landwirtschaftlichen Hallen im Außenbereich – tendenziell zunehme, sollte der Markt nach den Worten Krämers eine Regelung treffen, wie mit der Verlegung von privaten Leitungen auf öffentlichem Grund künftig umgegangen werde.
Eine Rücksprache mit dem ÜWS habe ergeben, dass das Unternehmen „grundsätzlich“ keine Leitungen mehr für private Grundstückeigentümer verlegt. Des weiteren teilte der Versorger mit, dass der Eigentümer auch für die Erstellung der erforderlichen Trassierungspläne verantwortlich sei. Es wäre empfehlenswert, die Trasse in einem Abstand von 20 bis 40 Zentimetern zum Teer- oder Asphaltbelag in die Bankette zu legen, um Schäden an der Fahrbahn aufgrund mangelnder Verdichtung zu vermeiden. „Ich bin skeptisch, die Leitungen in die Bankette zu legen, weil das den Weg schwächt“, meinte dazu der Bürgermeister. Deshalb sollte dies nur „bis zu einer gewissen Breite“ zugelassen werden.
Ulrich Pabst schlug vor, ein Schema festzulegen, „das für alle gilt“. Hermann Eitel forderte eine Regelung, die die Qualität der Leitungsverlegung sichere. Nach Ansicht von Theo Düll sollte die Marktgemeinde versuchen, darauf Einfluss zu nehmen, dass nur qualifizierte Fachfirmen die Arbeiten ausführen dürften. Diese Ansicht vertrat auch Georg Kuhn. „Der Gemeinde darf kein Schaden entstehen.“ Er riet dazu, die Projekte nur durch ortsnahe Betriebe verwirklichen zu lassen, damit die Gewährleistung sichergestellt sei.
Eingehend diskutierte das Gremium über die finanzielle Entschädigung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wege. Der Bürgermeister nannte einige Beispiele von Kommunen aus der Umgebung. Diese reichten von einmaligen Zahlungen von 15 Cent bis zwei Euro je laufendem Meter bis hin zu jährlichen Beiträgen von 2,50 bis 5 Euro. „Der bayerische Staatsforst verlangt einmalig 1,50 Euro“, fügte er hinzu. Durch die finanzielle Entschädigung könnte die Gemeinde eine Rücklage bilden, „wenn der Weg saniert werden muss“.
Ernst Merz befürwortete einen einmaligen Betrag. Der Preis sollte nicht zu hoch sein, „damit die Anlagen wirtschaftlich bleiben“. Ansonsten wäre das „der Tod der erneuerbaren Energien im Außenbereich“.
Und Erni Aumüller wies darauf hin: „Mich interessiert die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens nicht sondern die fachmännische Ausführung und dass das Vermögen der Gemeinde nicht gefährdet wird“.