Der 61-Jährige auf der Anklagebank ist kein Unbekannter: 2013 wurde der schon damals einschlägig vorbestrafte Kaufmann S. in einem aufwendigen Prozess wegen Betrugs zu sechs Jahren und wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Seine Einsicht damals wie heute, nach Verbüßen der Haftstrafe: nicht vorhanden.
Würzburg