Das Landgericht Schweinfurt hat am Dienstag eine Mutter und einen Vater, deren 16-jährige Tochter an den Folgen einer Essstörung gestorben war, der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Von einer Strafe sah das Gericht jedoch ab. Die Kammer mache von einer "absoluten Ausnahmevorschrift" Gebrauch, sagte die Vorsitzende Richterin Claudia Guba: Gerichte können von der Verhängung einer Strafe absehen, "wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre".
Würzburg/Schweinfurt