Der Kindergarten Randersacker wird wieder Baustelle. Der nächste Schritt zur Erweiterung der Kapazitäten ist der Umbau der Thomaskapelle in einen Personalraum mit Teeküche und Toiletten sowie die Errichtung eines Aufzugs im Innenhof zur barrierefreien Erschließung des Kindergarten-Komplexes.
In Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege soll "bestandsorientiert" saniert werden, ohne Eingriff in die historische Bausubstanz, hieß es in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Fenster und Fassade sind zu erhalten. Es ist eine Innendämmung vorgesehen. Vollständig neu installiert werden Elektrik und Sanitäranlagen. Die Pfadfinder werden anschließend im Erdgeschoss unterkommen. Das Aufzugspodest und der Laubengang ins Hauptgebäude werden überdacht.
Scheune zu Wohnraum? 2016 war die Aufstockung einer Scheune aus dem Jahr 1885 in der Wäldleinstraße, Ecke nördlicher Gartenweg, abgelehnt worden. Jetzt gibt es ein neues Konzept zur Umnutzung, das im Marktgemeinderat im Sinne der Innenverdichtung auf große Zustimmung traf. Dabei soll der Anbau abgerissen werden und einem neuen Anbau an der umgebauten Scheune Platz machen. Die bisherige Höhe der Scheune mit Satteldach sowie die Muschelkalkwände sollen zum Erhalt des historischen Ortsbildes beibehalten werden.
Erschließung ist nicht gesichert
Als Problem erwies sich die fehlende Erschließung mit öffentlicher Infrastruktur, die möglicherweise auch auf Kosten des Bauherrn erfolgen könne, wie es verschiedentlich hieß. Die bisherige Zufahrt zum Grundstück über den nördlichen Gartenweg ist öffentlicher Feld- und Waldweg, aber keine öffentliche Straße. Fraktionsübergreifend war man sich einig, für dieses Vorhaben unbedingt eine Lösung finden zu wollen, zumal es dem Innenbereich des Dorfes zuzuordnen ist. Als bester Ansatz erschien eine Umwidmung des Gartenwegs, über die allerdings der Marktgemeinderat zu entscheiden hat, weshalb der Antrag vom Bauherrn zunächst zurückgezogen wurde.

Außengastronomie in der Friedhofstraße? Von Seiten der Gemeinde spricht nichts dagegen. Das Weingut Göbel will die Terrasse für seine Weinbar nutzen. Nachdem die Bewirtung jeweils nur entweder innen oder außen erfolgen soll und auch die Anzahl der jeweils 34 Sitzplätze genau gleich ist, wurde auch dem Antrag stattgegeben, keine weiteren Autostellplätze nachweisen oder ablösen zu müssen. Genehmigungsbehörde ist allerdings das Landratsamt.