Um Erklärungen war ein 43-jähriger Rapper nicht verlegen, als er jetzt wegen einer stattlichen Menge Rauschgift in Würzburg vor Gericht stand: Er habe sich gerade in einer kreativen Phase befunden und zur Inspiration für sein neues Album täglich bis zu fünf Gramm Marihuana konsumiert, argumentierte der Duisburger. Angeklagt war er als Dealer: Die Polizei hatte beim kurzen Halt seines Fernbusses am Würzburger Hauptbahnhof 200 Gramm Marihuana bei ihm gefunden.
Die Fans des Rappers werden jetzt wohl einige Zeit auf seine Live-Konzerte verzichten müssen. Das Schöffengericht konnte dem 43-Jährigen allerdings nicht nachweisen, dass er dealen wollte. Daher wurde er nur wegen "Besitz von Drogen in nicht geringer Menge" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Der Fernbus kam aus Duisburg, der Angeklagte wollte in Nürnberg aussteigen. Dort war er angeblich mit Musikerkollegen verabredet, um eine gemeinsame Video-Aufzeichnung abzuschließen. Namen der Beteiligten und Anschrift des Studios nannte er vor Gericht jedoch nicht.
Von Zivilfahndern beim Halt in Würzburg entdeckt
Bei der "verdachtsunabhängigen Personenkontrolle" des Fernbusses in Würzburg hatten sich die Polizisten in Zivil ohne Rauschgifthund sofort den Fahrgast aus Duisburg vorgenommen. Sein Anwalt meinte, die Beamten seien zielgerichtet auf den einzigen dunkelhäutige Fahrgast im Bus zugegangen. Dem Angeklagten gelang es noch, per Handy seiner Freundin zu schreiben: "Sie haben mich geschnappt". Bei ihrem Rückruf war das Handy bereits sichergestellt. Dass die Lebensgefährtin - ohne Hintergründe zu kennen - sofort einen Anwalt aus Würzburg engagierte, war für das Gericht ein Indiz dafür, dass sie sich den Grund der Festnahme vorstellen konnte.
Marihuana kurz vorher am Bahnhof von einem Unbekannten gekauft
Der Angeklagte gab an, dass ihm kurz vor der Abfahrt in Duisburg am Bahnhof von einem Unbekannten Marihuana angeboten worden sei, zum Schnäppchenpreis: 200 Gramm zu 1600 Euro. Er habe sogar Alufolie gratis dazu bekommen, zum geruchsdämmenden Verpacken. Ob er bei Fahrten mit dem billigen Bus immer so hohe Geldbeträge in der Tasche habe, wollte der Richter wissen. Der Rapper hielt dagegen: Er habe sich das Geld erst während des Deals aus einem Geldautomaten gezogen.
Warum er mit der recht großen Marihuana-Menge im Rucksack dann per Bus gereist sei - und ein hohes Risiko einging, weil die Strafen für Dealer hoch sind? Die Antwort des Rappers: Wenn er nochmal mit der Straßenbahn nach Hause gefahren wäre und das Marihuana dort gelassen hätte, wäre sein 20-Euro-Busticket verfallen.
Das Gericht zweifelte daran, dass der Angeklagte selbst regelmäßig größere Mengen Marihuana konsumiert. Das Gespräch mit einem psychiatrischen Gutachter hatte er verweigert mit der Begründung, er wolle die Drogengeschichten aus seinem Gedächtnis verbannen.
Viele Vorstrafen - deshalb keine Bewährung
Die Freiheitsstrafe für den Duisburger wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt - wegen acht Vorstrafen, vier davon für Drogendelikte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung nach der Festnahme in Würzburg, hatte ein Rauschgifthund der Polizei zwar heftig gebellt, Drogen wurden aber nicht gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.