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Würzburg: Rassismus bleibt verboten: Verfassungsgericht schmettert "Meinungsfreiheit"-Klage von  Würzburger AfD-Mann ab

Würzburg

Rassismus bleibt verboten: Verfassungsgericht schmettert "Meinungsfreiheit"-Klage von  Würzburger AfD-Mann ab

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    Der Würzburger AfD-Mann Wolfgang von Eyb (Mitte) sieht durch die Geschäftsordnung des Stadtrats seine Meinungsfreiheit beschränkt. Im Bild eine "Querdenker"-Demonstration aus dem Jahr 2021.
    Der Würzburger AfD-Mann Wolfgang von Eyb (Mitte) sieht durch die Geschäftsordnung des Stadtrats seine Meinungsfreiheit beschränkt. Im Bild eine "Querdenker"-Demonstration aus dem Jahr 2021. Foto: Silvia Gralla

    Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sah, hatte AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb im vergangenen Jahr am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, ist nun einem Gerichtsbeschluss zu entnehmen. Sie war formalrechtlich gar nicht erst zulässig und sei inhaltlich nicht ausreichend begründet gewesen.

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