Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sah, hatte AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb im vergangenen Jahr am Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Popularklage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, ist nun einem Gerichtsbeschluss zu entnehmen. Sie war formalrechtlich gar nicht erst zulässig und sei inhaltlich nicht ausreichend begründet gewesen.
Würzburg