Würzburg

MP+Rassismus bleibt verboten: Verfassungsgericht schmettert "Meinungsfreiheit"-Klage von  Würzburger AfD-Mann ab

AfD-Stadtrat Wolfgang von Eyb hatte vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats geklagt. Die Klage wurde nun formal und inhaltlich abgewiesen.
Der Würzburger AfD-Mann Wolfgang von Eyb (Mitte) sieht durch die Geschäftsordnung des Stadtrats seine Meinungsfreiheit beschränkt. Im Bild eine 'Querdenker'-Demonstration aus dem Jahr 2021.
Foto: Silvia Gralla | Der Würzburger AfD-Mann Wolfgang von Eyb (Mitte) sieht durch die Geschäftsordnung des Stadtrats seine Meinungsfreiheit beschränkt. Im Bild eine "Querdenker"-Demonstration aus dem Jahr 2021.

Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sah,  eine Popularklage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, ist nun einem Gerichtsbeschluss zu entnehmen. Sie war formalrechtlich gar nicht erst zulässig und sei inhaltlich nicht ausreichend begründet gewesen.

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