Weil er seine Meinungsfreiheit beschränkt sah, eine Popularklage gegen die Geschäftsordnung des Würzburger Stadtrats eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, ist nun einem Gerichtsbeschluss zu entnehmen. Sie war formalrechtlich gar nicht erst zulässig und sei inhaltlich nicht ausreichend begründet gewesen.
Rassismus bleibt verboten: Verfassungsgericht schmettert "Meinungsfreiheit"-Klage von Würzburger AfD-Mann ab

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