Bis zum 31. Oktober 2022 müssen bundesweit alle, die Grundstücke oder Immobilien besitzen, eine Grundsteuererklärung abgeben, weil die Grundsteuer reformiert und neu berechnet wird. Möglicherweise wird diese Frist noch einmal verlängert. In Bayern ist künftig vor allem die Grundstücks- und Wohnraumfläche für die Höhe der Steuer entscheidend. Was aber, wenn dazu keine korrekten Angaben gemacht werden oder jemand überhaupt keine Erklärung abgibt?
Würzburg