Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG/GÜTERSLOH: Reicht die Rente für die Pflege?

WÜRZBURG/GÜTERSLOH

Reicht die Rente für die Pflege?

    • |
    • |
    ARCHIV - Drei Rentner sitzen am 21.10.2013 in Altenburg (Thüringen) im Schloßpark auf einer Bank.
    ARCHIV - Drei Rentner sitzen am 21.10.2013 in Altenburg (Thüringen) im Schloßpark auf einer Bank. Foto: Marc Tirl (dpa-Zentralbild)

    In weiten Teilen Deutschlands kostet ein Platz im Pflegeheim mehr, als sich die Senioren leisten können. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung übersteigt der Eigenanteil für den Heimplatz in fast der Hälfte aller Städte und Landkreise das durchschnittliche Einkommen der über 80-Jährigen. Für Unterfranken ergibt die Untersuchung ebenfalls sehr unterschiedliche Zahlen: Während die Rente im Kreis Kitzingen lediglich reicht, um 327 Tage Pflegheim zu bezahlen, lassen sich im Kreis Aschaffenburg sogar 411 stationäre Pflegetage finanzieren.

    Statistisch reicht die Finanzkraft der Hochbetagten vor allem in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Teilen von Baden-Württemberg und Bayern nur für eine Heimversorgung von maximal zehn Monaten im Jahr. „Ist das Geld knapp für die Versorgung im Heim hat das zur Folge, dass häufiger Angehörige einspringen oder Pflegebedürftige über die Pflegeversicherung hinaus Sozialleistungen beantragen“, sagt Stefan Etgeton, Projektleiter für die Untersuchung. Eine Alternative ist die Betreuung daheim. Etgeton: „Dahinter, dass in manchen Regionen die Menschen länger zuhause gepflegt werden, steckt also nicht immer eine freie Entscheidung, sondern häufig eine ökonomische Notwendigkeit.“

    • Hier gibt es Daten zur Pflegesituation in Ihrem Landkreis

    Je moderner das Heim, desto höher die Kosten

    Alexander Schraml, Leiter der Pflegeeinrichtungen des Landkreises Würzburg, kann die Ergebnisse der Studie für die rund 14 000 Pflegeplätze in Mainfranken erklären: Die durchschnittlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in vergleichbaren Heimen unterschieden sich gar nicht so stark. Differenzen ergäben sich aber, wenn die Einrichtungen, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, Investitionskosten umlegen müssen. „Das heißt, dort, wo modernisiert wird, sind die Pflegesätze auch höher.“

    Übersicht nach Landkreisen: Für so viele Heimtage reicht die durchschnittliche Kaufkraft von Senioren in Unterfranken
    Übersicht nach Landkreisen: Für so viele Heimtage reicht die durchschnittliche Kaufkraft von Senioren in Unterfranken Foto: Main-Post

    Dass die Heime im Norden und Osten Deutschlands günstiger sind, liegt laut der Bertelsmann-Stiftung auch an deutlichen Unterschieden bei der Bezahlung des Personals. Im Süden und Westen seien die Löhne teilweise doppelt so hoch, 2013 lag die Spanne der Bruttoentgelte zwischen 1714 und 3192 Euro monatlich. In Mainfranken verdienen die Pfleger laut Schraml eher an der oberen Grenze, weil die meisten Heime von Kommunen und Wohlfahrtverbänden betrieben werden. „Selbstverständlich wird dort nach Tarif bezahlt.“

    „Weder Vollkaskoversicherung noch Erben-Schutzprogramm“

    Wenn das Einkommen der Senioren und die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Heimplatz zu bezahlen, müssen Angehörige einspringen – oder die Sozialhilfe. Alexander Schraml findet das grundsätzlich richtig. Die Pflegeversicherung dürfe „weder als Vollkaskoversicherung noch als „Erben-Schutzprogramm“ gedacht. So wie Eltern den Unterhalt ihrer Kinder beim Aufwachsen und in der Ausbildung finanzieren, könne man auch erwarten, dass Töchter und Söhne „im Rahmen der Zumutbarkeit“ für ihre pflegebedürftigen Mütter und Väter aufkommen.

    Wenn die Angehörigen dazu nicht in der Lage sind, springt die öffentliche Hand ein. Während laut Bertelsmann-Studie über 40 Prozent aller Pflegebedürftigen bundesweit Sozialhilfe beantragen, geht Schraml davon aus, dass in Mainfranken zwischen 25 und 30 Prozent der Heimbewohner Sozialhilfe beziehen. Einen Makel für die Betroffenen sieht er nicht. In den Einrichtungen des Kreises würden die Mitarbeiter „sehr geräuschlos“ die nötigen Anträge stellen. „Kein Bewohner wird so bloßgestellt.“

    Neues Gesetz tritt in Kraft

    Eine Regelung, die viele Senioren und ihre Angehörigen beklagen, wird derweil zum 1. Januar abgestellt. Aktuell richtet sich der Eigenanteil, den Heimbewohner zahlen müssen, auch nach der Pflegestufe. Mit dem bereits verabschiedeten „Pflegestärkungsgesetz II“ ändert sich dies. Dann wird der Anteil vereinheitlicht, so ein Sprecher der Pflegekasse.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden