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Würzburg: Rückwirkende Straffreiheit für Cannabisbesitz: Was die Staatsanwaltschaften in Unterfranken dazu sagen

Würzburg

Rückwirkende Straffreiheit für Cannabisbesitz: Was die Staatsanwaltschaften in Unterfranken dazu sagen

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    Laut Cannabisgesetz sollen eingetragene Verurteilungen aufgrund von Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 30 Gramm aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden können. 
    Laut Cannabisgesetz sollen eingetragene Verurteilungen aufgrund von Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 30 Gramm aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden können.  Foto: Getty Images/ Collage Daniel Biscan

    Wer wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis einen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) hat, könnte sich bald freuen: Das Cannabisgesetz (CanG), das der Bundestag Ende Februar beschlossen hat und das am 1. April in Kraft treten soll, sieht rückwirkende Straffreiheit vor. Laut Bundesgesundheitsministerium bedeutet dies, dass eingetragene Verurteilungen wegen Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 30 Gramm beziehungsweise drei Pflanzen auf Antrag aus dem Register gelöscht werden können.

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