Wer wegen des Besitzes geringer Mengen Cannabis einen Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) hat, könnte sich bald freuen: Das Cannabisgesetz (CanG), das der Bundestag Ende Februar beschlossen hat und das am 1. April in Kraft treten soll, sieht rückwirkende Straffreiheit vor. Laut Bundesgesundheitsministerium bedeutet dies, dass eingetragene Verurteilungen wegen Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis bis zu 30 Gramm beziehungsweise drei Pflanzen auf Antrag aus dem Register gelöscht werden können.
Würzburg