Wenn der "Bischöfliche Stuhl zu Würzburg" vor dem Amtsgericht Würzburg gegen einen Priester im Ruhestand klagt, kann der Fall keinen theologischen Hintergrund haben: Tatsächlich wurden in der Verhandlung nur irdische Unzulänglichkeiten aus dem Bereich "Mietrecht" angesprochen, von Schimmel im Haus über Rost am Garagentor und muffige Gerüche, die aus dem Badezimmer kommen, bis hin zu lockeren Fliesen, undichten Türen und einer defekten Klingel.
Würzburg