Nach dem Pflanzenschutzgesetz müssen alle Menschen, die Pflanzenschutzmittel anwenden oder in Verkehr bringen, in einem dreijährigen Turnus den Besuch einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung nachweisen können. Das gilt für alle Landwirte und häufig auch deren mitarbeitende Familienmitglieder und Hilfskräfte. Darüber hinaus sind aber auch Gärtner, Forstwirte, Kommunalarbeiter und das Verkaufspersonal in Gartenmärkten oder beim Landhandel verpflichtet, regelmäßig an einer Fortbildung teilzunehmen, teilt der pflanzliche Erzeugerring Mittelfranken mit.
Für den neuen Fortbildungszeitraum, der die Jahre 2025 bis 2027 umfasst, bietet der Erzeugerring folgenden anerkannten Veranstaltungstermin an: Freitag, 31. Januar, ab 13 Uhr im Sängerheim Gollachostheim (Adelhöfer Str. 11, 97258 Gollhofen). Neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht werden den Teilnehmern neue Fachvorträge geboten wie "Getreidevirosen in Schach halten", "Biolocicals als Alternative zum chemischen Pflanzenschutz?" und "Optimierungspotenziale im Pflanzenschutz (Düsen/Technik, Mischungen, Witterung)". Referenten sind die Erzeugerring-Pflanzenbauberater Jürgen Unsleber und Manfred Pöhmerer.
Weitere Informationen sowie Anmeldung unter der Tel.: (0981) 48177-00 oder online unter www.er-mfr.de.