Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion des Gewerbeaufsichtsamtes Würzburg, dem Hauptzollamt Schweinfurt und der Wasserschutzpolizei standen bei Kontrollen auf dem Main, zwischen Gerlachshausen und Bamberg sowie auf dem Main-Donau-Kanal, zwischen Bamberg und Hausen, insbesondere die seit Januar 2022 speziell für die Binnenschifffahrt geltenden Arbeitszeitvorschriften im Fokus gesonderter Kontrollen.
Weitere Ziele der Kontrollen waren, die Schifffahrtstreibenden über die Neuerungen aufzuklären und für die Vorschriften zu sensibilisieren. Zeitgleich überprüften Beamte des Zolls Schweinfurt, ob die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns eingehalten worden sind und keine Formen der illegalen Beschäftigungen vorlagen. Das teilt das Polizeipräsidium Unterfranken in einer Pressemitteilung mit, der auch folgende Informationen entnommen sind.
In den frühen Morgenstunden trafen sich die Vertreter des Gewerbeaufsichtsamtes und des Zolls auf Einladung der Wasserschutzpolizei bei der Polizeiinspektion Schweinfurt. Nach einer kurzen Einsatzbesprechung, der in dieser Form mit drei beteiligten Behörden erstmalig durchgeführten Kontrolle der Binnenschifffahrt, ging es an die Schleuse Schweinfurt zu den ersten Kontrollen.
Arbeitsrechte in der Binnenschifffahrt
Im Jahr 2017 trat erstmals eine eigene Arbeitszeitvorschrift für die Binnenschifffahrt in Kraft, die im Januar 2021 mit der Binnenschiffspersonalverordnung schließlich umgesetzt wurde. Die Binnenschifffahrts-Arbeitsverordnung (BinSchArbZV) dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über die Arbeitszeiten in der Binnenschifffahrt in nationales Recht. Ziel war es, auch für die Binnenschifffahrt, die überwiegend grenzüberschreitend auf dem transeuropäischen Wasserstraßennetz verkehrt, innerhalb der Europäischen Union gleiche Rahmenbedingungen hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung zu realisieren.
Das Arbeitezeitgesetz (ArbZG) erlaubt in bestimmten Branchen eine Abweichung von den grundsätzlich geltenden maximal zulässigen täglichen Arbeitszeiten von zehn Stunden, der täglichen Mindestruhezeiten von elf Stunden und der wöchentlichen Ruhetage. Dazu gehört auch die Binnenschifffahrt. Die konkreten Vorgaben zu den maximal erlaubten Arbeitszeiten und Ruhetagen sind in der BinSchArbZV festgeschrieben. So darf in dieser Branche bis zu 14 Stunden am Tag gearbeitet werden und die tägliche Ruhezeit darf auf zehn Stunden reduziert werden, wobei mindestens sechs Stunden davon ununterbrochen sein müssen. Ferner darf in der Binnenschifffahrt bis zu 31 Tage ohne einen freien Tag gearbeitet werden.
Sicherheit und Leichtigkeit in der Binnenschifffahrt
Bei den bis in den Nachmittag andauernden Kontrollen auf Main und Main-Donau-Kanal stellten die Beamten lediglich weniger schwerwiegende schifffahrtsrechtliche Verstöße fest. Der Zoll stellte in einigen Fällen Widersprüche hinsichtlich nicht deutscher Beschäftigungsverhältnisse fest, die nun Bestandteil sich anschließender, weiterer Prüfungen sind.
Im Ergebnis der gemeinsamen Kontrolle der drei beteiligten Behörden lässt sich zudem resümieren, dass sich in der abgestimmten Zusammenarbeit erhebliche Synergieeffekte zeigten und damit die Anzahl und letztlich die Gesamtdauer von behördlichen Überprüfungen auf den Schiffen deutlich reduziert werden konnte. Die Kontrollen zeigten zudem, dass die Mehrheit der Binnenschiffer sehr kooperativ mit den Kontrollbehörden zusammenarbeitet und Wert darauf legen, die Vorschriften einzuhalten. Sie legt somit in der überwiegenden Mehrheit selbst den Grundstock für die Gewährleistung von Sicherheit und Leichtigkeit in der Binnenschifffahrt.