Schottergärten sind wie Steinwüsten. Dieser Vergleich tut dem Lebensraum Wüste Unrecht. Während diese vor Leben strotzt, haben Schottergärten die Aufgabe, Leben aus dem Garten möglichst fernzuhalten. Mit der nun im Rottendorfer Gemeinderat verabschiedeten Freiflächengestaltungssatzung (FfGS) möchten die Gemeinde dazu beitragen, dass die Eigentümer bebauter Grundstücke ihre Gärten wieder bunt und lebensfreundlich gestalten. Ein Verstoß kann teuer werden: Eine vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die gesetzliche Grundlage für diesen Eingriff in das Eigentumsrecht bietet die Bayerische Bauordnung seit Februar 2021. Schon wenig später war eine stärkere Regulierung der unbebauten Flächen auf Grundstücken Thema im Rat. Im Dezember 2021 und nochmals im darauffolgenden Februar hat der Bauausschuss über eine Satzung beraten. Diese wurde nun einstimmig beschlossen. Sie soll die "vielfältigen Grünräume und lokalen Wasserkreisläufe" im Ortsgebiet stärken, die "Lebensräume für Tiere und Pflanzen sichern, das Mikroklima verbessern und den Wasserhaushalt regulieren".
Vorreiterrolle im Landkreis
Mit dem Erlass einer Freiflächensatzung nimmt Rottendorf eine Vorreiterrolle im Landkreis ein. Bisher gibt es nur in Würzburg eine vergleichbare Einrichtung. In Veitshöchheim hatten die Grünen einen Vorstoß unternommen, waren aber an der Ratsmehrheit gescheitert. Andere Gemeinden wie Bergtheim haben ein Verbot von Schottergärten etwa in dem neuen Bebauungsplan Bergtheim-West festgesetzt. Die Rechtsaufsicht des Landratsamt benötigte genau ein Jahr, um ihre Stellungnahme zur Rottendorfer Satzung abzugeben und damit grünes Licht für die Satzung zu erteilen. Für die "präzise und dennoch knappe und genau auf den Punkt gebrachte Ausarbeitung" erhielten alle Beteiligten ausdrücklich ein Lob aus der Behörde, berichtete Bauamtsleiterin Christine Konrad in der Sitzung.
Auch bisher gab es in Rottendorf schon Vorschriften, an die sich Bauherren halten mussten. Die Bebauungspläne beinhalten auch Vorgaben für den unbebauten Bereich um die Gebäude herum. Die Satzung deckt jedoch das gesamte bebaute Ortsgebiet ab und ist weitreichender. Sie hat nicht nur das Ziel, die Neuanlage von Schottergärten zu verhindern, auch Kunstrasen, großflächige Mulchflächen mit Unkrautvlies und sogar unnötige Pflasterungen mit Platten sind untersagt. Bei neuen Tiefgaragen fordert sie eine Dachbegrünung. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Neuanpflanzung von Bäumen: Auf 200 Quadratmeter Grundstücksfläche soll ein Baum gesetzt werden.
Gemeinde setzt auf Luftbilder
Um all dies auch zu kontrollieren, setzt die Satzung auf eine "fotografische Dokumentation". Bürgermeister Roland Schmitt versichert auf Nachfrage, dass kein Gemeindemitarbeiter mit dem Maßband durch den Ort gehen werde. Vielmehr setzt die Gemeinde in erster Linie auf Luftbilder. Im Zweifelsfall könnten auch Fotos von der Straße aus angefertigt werden, um den Ist-Zustand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung festzuhalten. "Jährliche Streifgänge" werde es sicher nicht geben. Hinweisen oder dem Verdacht eines Verstoßes müsse die Gemeinde jedoch nachgehen.
Es gelte Bestandsschutz, schon heute bestehende Schottergärten könnten also bestehen bleiben. Auch ist eine Versiegelung von Teilflächen weiterhin erlaubt. Dem Gebäude zugeordnete bauliche Einrichtungen wie Zufahrten, Terrassen oder Pflasterwege blieben von der Satzung unberührt "Niemand muss sich wegen der Satzung einschränken", stellt Schmitt fest. "Dort, wo eine Versiegelung nicht nötig ist, soll es jedoch grün bleiben." Auch darauf, warum dies so wichtig ist, hat die Satzung eine Antwort: Lebendige Gärten sorgen für Lebensqualität. Davon haben nicht nur Flora und Fauna etwas, sondern auch der Mensch.