Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

LANDKREIS WÜRZBURG: Schulbegleiter wurde genehmigt

LANDKREIS WÜRZBURG

Schulbegleiter wurde genehmigt

    • |
    • |

    Kurz vor dem Schuljahresbeginn nächste Woche schlägt die Diskussion um die Gestattung eines Schulbegleiters für den siebenjährigen Knut aus dem Landkreis Würzburg weiterhin hohe Wellen. Die Eltern des mit einer Mehrfachbehinderung – darunter dem Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus – lebenden Jungen hatten vor dem Würzburger Verwaltungsgericht geklagt und in erster Instanz gewonnen, um vom Jugendamt des Landkreises Würzburg denselben Stundensatz zur Bezahlung eines Schulbegleiters zu erhalten wie sie der Bezirk Unterfranken bezahlt (wir berichteten). Der Landkreis geht in Berufung. Mittlerweile hat das Jugendamt einen Schulbegleiter ebenso bewilligt wie die Unterbringung Knuts in einer heilpädagogischen Einrichtung – jedoch zu den Tarifen, wie sie der Jugendhilfeausschuss des Kreises im Juli verabschiedet hat.

    Demnach erhält ein Schulbegleiter künftig 15 Euro die Stunde statt der einst durch ein Verwaltungsgerichtsurteil angesetzten 11,76 Euro. Es gäbe auch Personen, die für diesen Betrag arbeiten würden, so ein Vertreter des Jugendamtes bei einem Gespräch mit dieser Zeitung. Bereits im Juli sei Knuts Vater dies auch mitgeteilt worden. Dieser habe den positiven Bescheid abgelehnt und sei vor Gericht gezogen, um den Stundensatz von 18,47 Euro – wie ihn den Bezirk Unterfranken bezahlt – durchzusetzen. Den Vorwurf, die Eltern hätten keinerlei Rückinfo wie der aktuelle Stand ist, lässt man seitens des Jugendamtes nicht gelten. „Es kam kein Anruf, keine Erkundigung, nichts,“ so ein Jugendamtsvertreter. Durch Urlaubs- und Ferienzeiten komme es naturgemäß immer zu Verzögerungen, die Unterlagen wurden von den Eltern auch erst im Juli eingereicht. Das so genannte Elternmodell, wonach diese als Arbeitgeber für Schulbegleiter auftreten und damit für Sozial- und Krankenversicherungsabgaben selbst verantwortlich sind, wird zwar vom Familienministerium favorisiert – die Eltern selbst sind damit jedoch meist überfordert. Dafür habe man auch im Jugendamt Verständnis, und auch Knuts Eltern haben dieses Modell abgelehnt.

    Qualitätsstandards

    Grundsätzlich sollte künftig auch festgelegt werden, wie denn die Qualitätsstandards für einen Schulbegleiter aussehen sollen. Denn bislang könnte diesen Job jeder machen, ohne besondere Qualifikation, was einen niedrigeren Stundenlohn eventuell rechtfertigen könnte. Ein Kind wie Knut jedoch braucht intensivere Betreuung und somit auch qualifizierteres Personal. Wo Knut jetzt seinen Schulplatz finden wird, bleibt noch unklar. Bislang ist noch kein freier Platz beim Jugendamt von Seiten der in Frage kommenden Träger gemeldet.

    Leser-Reaktionen

    Im Main-Post-Forum wird der Fall Knut heftig diskutiert. Leserin „roxan99“ findet: „Die Behörden sollen sich schämen. Für einen kleinen behinderten Jungen hat dieses so reiche Land kein Geld übrig.“ Und „Mamavon3F“ schildert eigene Erfahrungen: „Auch wir haben einen autistischen Sohn im Alter von Knut. Den Kampf mit dem Jugendamt haben wir ebenfalls als sehr aufreibend erlebt. An die Eltern von Knut: Nicht aufgeben – kämpfen! Ich wünsche euch die Kraft dazu!“ Diese Kraft werden allen Beteiligten auch brauchen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden