Im Prozess um Betrug und Untreue auf Schloss Neuschwanstein, der am Dienstag vor dem Amtsgericht im schwäbischen Kaufbeuren begonnen hat, soll geklärt werden, wer die Verantwortung für direkte Bargeldzahlungen an die Schlossführer bei Sonderführungen trägt. Mitarbeiter, so der Vorwurf der Anklage, sollen zwischen 2007 und 2010 Sonderführungen nicht abgerechnet und Gelder zweckentfremdet haben.
WÜRZBURG/KAUFBEUREN