Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Ochsenfurt
Icon Pfeil nach unten

OSTHAUSEN: Schweineskandal: Polizei beschlagnahmt Betriebsunterlagen

OSTHAUSEN

Schweineskandal: Polizei beschlagnahmt Betriebsunterlagen

    • |
    • |
    Inzwischen ist klar, dass in dem Mastbetrieb im Gelchsheimer Ortsteil Osthausen (Lkr. Würzburg) rund 2000 Schweine verendet sind - und das bereits im November.
    Inzwischen ist klar, dass in dem Mastbetrieb im Gelchsheimer Ortsteil Osthausen (Lkr. Würzburg) rund 2000 Schweine verendet sind - und das bereits im November. Foto: Foto: Gerhard Meißner

    Warum in einem Stall im Gelchsheimer Ortsteil Osthausen (Lkr. Würzburg) rund 2000 Schweine verendet sind, hat dessen Eigentümer zwar immer noch nicht ausgesagt. Die Ermittlungen von Veterinäramt und Polizei seien in den vergangenen beiden Tagen aber deutlich vorangekommen, wie die Pressestelle am Landratsamt Würzburg berichtet.

    Privaträume durchsucht

    Inzwischen hat die Polizei die Privaträume des Betreibers durchsucht und betriebliche Unterlagen beschlagnahmt. Während der Durchsuchung habe der Landwirt eingeräumt, dass sich rund 2000 Schweine in den beiden Stallgebäuden befanden, und dass sie – wie bereits vermutet – im November 2017 verendet sind. Zur Ursache habe er sich aber bisher nicht geäußert, so die Pressestelle auf Anfrage.

    Am Montag waren bereits Proben der verwesenden Kadaver entnommen und zur pathologischen Untersuchung ans Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht worden. Eingehende Ermittlungen vor Ort sollten ursprünglich erst angestellt werden, nachdem die Stallgebäude kontrolliert entlüftet und dekontaminiert wurden.

    Schwierige Entlüftung der Stallgebäude

    Weil diese Entlüftung unter den gegebenen Umständen sehr schwierig ist und möglicherweise erst in einigen Tagen erfolgen kann, sei am Donnerstag entschieden worden, die Ermittlungen vor Ort unter Einsatz von Schutzanzügen und Atemschutz fortzusetzen. Am Freitag betraten Fachtierärzte des LGL dazu die Stallgebäude.

    Nach jetzigem Stand ist geplant, den Stall erst nach Abschluss der tiermedizinischen Ermittlungen kontrolliert zu entlüften und die Kadaver abzutransportieren. Dies liege in der Verantwortung des Betreibers, werde aber fachlich vom Veterinäramt unterstützt. Die technischen Anlagen bleiben bis zur der Entlüftung und Räumung des Stalls versiegelt und sollen erst anschließend genau untersucht werden.

    2014 war die Lüftung ausgefallen

    Wie das Landratsamt auf Anfrage der Redaktion weiter mitteilt, sei der Stall letztmals im Juni 2014 vom Amtstierarzt untersucht worden, nachdem die Lüftungsanlage ausgefallen war. Die Alarmanlage des Stalls sei daraufhin nachgerüstet worden. Darüber hinaus hätten sich keine weiteren Beanstandungen ergeben. Das neuere der beiden Stallgebäude wurde 2012 errichtet und befinde sich ebenso wie das ältere Nachbargebäude in einem guten Zustand.

    Ein Ausfall der Lüftungsanlage gilt als eine mögliche Ursache. Die hohe Konzentration an Ammoniak aus der Schweingülle könnte in diesem Fall binnen weniger Stunden zum Tod der Tiere führen. Deshalb müssen geschlossene Ställe, die mit einer Zwangsbelüftung betrieben werden, nach den gesetzlichen Vorgaben mit einer Alarmanlage und einem Notstromaggregat versehen sein, das den Luftaustausch und die Versorgung mit Futter und Wasser auch bei einem Stromausfall sicherstellt.

    Wie das Veterinäramt mitteilt, verfügten die Stallgebäude über solche Sicherheitseinrichtungen. In welchem Zustand sie waren und ob sie vorschriftsmäßig gewartet wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Dazu sollen externe Sachverständige hinzugezogen und die beschlagnahmten Betriebsunterlagen ausgewertet werden. Überprüft haben die Ermittler inzwischen auch einen weiteren Stall in Ochsenfurt, der von dem Landwirt betrieben wird. Er stehe derzeit leer.

    Regelmäßige Kontrollen sind Vorschrift

    Regelmäßige und verdachtsunabhängige Kontrollen der Tierbestände gehören zu den Routineaufgaben des Veterinäramts. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen jährlich mindestens zehn Prozent der Betriebe mit mehr als 700 Mastschweinen überprüft werden. Hinzu kommen stichprobenartige Kontrollen über die Einhaltung der Vorgaben für die Verwendung von Antibiotika.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden