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Würzburg: Sind Fotos mit der Residenz für politische Zwecke erlaubt?

Würzburg

Sind Fotos mit der Residenz für politische Zwecke erlaubt?

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    Abgesehen vom Fehler des doppelten "den", ist auf dem Wahlplakat der FDP die Residenz im Hintergrund zu sehen. Dürfen Bilder für politische Zwecke auf dem Gelände der Bayerischen Schlösserverwaltung geschossen werden?
    Abgesehen vom Fehler des doppelten "den", ist auf dem Wahlplakat der FDP die Residenz im Hintergrund zu sehen. Dürfen Bilder für politische Zwecke auf dem Gelände der Bayerischen Schlösserverwaltung geschossen werden? Foto: Jonas Keck

    Die prachtvolle Residenz, der blühende Hofgarten oder die berühmte Festung Marienberg: All diese Würzburger Wahrzeichen sind bei Touristen, aber auch bei Einheimischen, beliebte Fotomotive. Doch was nur wenige wissen: Diese Gebäude und Gärten gehören zur Bayerischen Schlösserverwaltung, und um Fotos davon machen und verbreiten zu dürfen, benötigt man grundsätzlich eine Fotogenehmigung. Nun zeigt die FDP auf einem Wahlplakat die Spitzenkandidaten Julia Bretz und Joachim Spatz im Hofgarten, im Hintergrund ist die Residenz zu sehen. Im sozialen Netzwerk Facebook hat sich deshalb eine rege Diskussion unter einem Post des Wahlplakates entwickelt – dürfen Fotos der Residenz für politische Zwecke verwendet werden?

    Fotos zu privaten Zwecken sind ohne Genehmigung erlaubt

    Grundsätzlich gilt: Für Innen- und Außenaufnahmen der Objekte der Bayerischen Schlösserverwaltung benötigt man eine Fotogenehmigung, die je nach Fall kostenpflichtig ist. Jede Fotoanfrage wird einzeln geprüft, heißt es auf der Website der Bayerischen Schlösserverwaltung.

    Aufnahmen zu privaten Zwecken, so etwa Erinnerungsfotos, sind ohne Genehmigung möglich, sofern "keine konservatorischen, markenrechtlichen oder organisatorischen Belange" dagegen sprechen. Nicht gestattet ist jedoch eine weiterführende Verwertung des Fotomaterials.

    Sind Aufnahmen für Wahlwerbezwecke kostenlos?

    Doch wie sieht es bei einer Verbreitung für politische Zwecke aus? Aufnahmen für Wahlwerbezwecke an den Objekten der Schlösserverwaltung seien im Hinblick auf den Verfassungsauftrag der Parteien grundsätzlich kostenfrei erlaubt, erklärt Franziska Wimberger von der Bayerischen Schlösserverwaltung. Voraussetzung sei jedoch, dass die Fotos außerhalb einer Sperrfrist von drei Monaten vor Bundestags-, Landtags-, Kommunal- und Europawahlen entstanden sind und genehmigt wurden. Aber: "Innenaufnahmen für Wahlwerbezwecke sind entgeltpflichtig."

    Da das Foto auf dem Wahlplakat bereits Anfang Oktober letzten Jahres geschossen wurde und die Kommunalwahl erst am 15. März stattfindet, scheint es für die FDP im ersten Moment keine Konsequenzen zu geben. Doch dass man für die Verbreitung der Fotos eine Genehmigung braucht, war der Partei nicht bewusst. "Jetzt wissen wir, wie wir zukünftig handeln müssen", sagt Kreisvorsitzender Andrew Ullmann auf Anfrage dieser Redaktion.

    Ob dies kostenpflichtige Folgen für die Partei haben wird, kann die Schlösserverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. "Aufgrund des noch laufenden Verwaltungsverfahrens können wir derzeit noch keine Auskunft geben", so Wimberger. Jedoch versuche die Verwaltung "eine nachträgliche Einigung zu erreichen", wenn Fotos ohne Genehmigung vorab veröffentlicht wurden.

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