Die Wahl einer neuen Würzburger Oberbürgermeisterin oder eines neuen Oberbürgermeisters findet am Sonntag, 4. Mai, statt. In das Wählerverzeichnis der Stadt werden alle Personen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit aufgenommen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in Würzburg gemeldet sind und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Diese rund 100.000 wahlberechtigten Würzburgerinnen und Würzburger erhalten dazu einen Wahlbenachrichtigungsbrief bis 13. April per Post, teilt die Stadtverwaltung mit. Auf diesem ist das Wahllokal vermerkt, in dem man seine Stimme abgeben kann. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können auch Briefwahlunterlagen angefordert werden.
Auch ist dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Zur elektronischen Beantragung ist ebenso ein QR-Code oder alternativ der entsprechende Link aufgedruckt.
Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur persönlich beantragt werden: im Rathaus (Rückermainstr. 2), im Beratungsraum Rochester (1. OG, Zimmer 133), möglichst unter Vorlage des Wahlbenachrichtigungsbriefes und eines Ausweises; per Post mit dem Antrag des Benachrichtigungsbriefes an Stadt Würzburg, Wahlamt, Rückermainstr. 2, 97070 Würzburg; elektronisch mittels aufgedrucktem QR-Code oder online unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/wuerzburg /bsp_ewo_briefwahl/#/.
Auch eine formlose E-Mail an wahlen@stadt.wuerzburg.de ist laut Verwaltung möglich. Nötig sind dafür vollständiger Vor- und Familienname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und der Betreff "Antrag auf Briefwahlunterlagen". Diese Mail muss bis 28. April eingehen.
Eine weitere Alternative ist ein Fax unter der Nummer: 0931/37-3844 mit den gleichen Angaben wie in der Mail. Eine telefonische Antragstellung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen können längstens bis zum Freitag, 2. Mai, 15 Uhr, beantragt werden, erklärt die Stadt. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag, Sonntag, 4. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Würzburg eingegangen sein.
Die Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus, Rückermainstr. 2, Zimmer 34, sind wie folgt: Montag bis Mittwoch, 7.30 bis 17 Uhr, Donnerstag, 7.30 bis 18 Uhr, Freitag, 7.30 bis 13 Uhr, nur am Freitag, 2. Mai, bis 15 Uhr, nur am Samstag, 3. Mai, von 7.30 bis 12 Uhr.
Die Briefwahlausgabestelle mit der Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle ist voraussichtlich bis einschließlich Freitag, 2. Mai, wie folgt geöffnet: Montag bis Mittwoch, 7.30 bis 17 Uhr, Donnerstag, 7.30 bis 18 Uhr, Freitag, 7.30 bis 13 Uhr, nur am Freitag, 2. Mai, bis 15 Uhr. Zur Abgabe der Briefwahlunterlagen stehen zusätzliche Briefkästen am Rathaus bereit.
Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Hotline 0931/37-2730 zu erreichen. Die Wahlleitung ist für Rückfragen unter 0931/37-2669 oder 0931/37-2755 zu sprechen.