Sportvereine im Landkreis Würzburg, aufgepasst: Die Frist für die Abgabe des Antrags auf Vereinspauschale fällt heuer auf Montag, 3. März. Bis zu diesem Tag muss der Förderantrag mit allen Angaben und Anlagen beim Landratsamt Würzburg eingegangen sein. "Bei dieser Stichtagsregelung handelt es sich um eine sogenannte Ausschlussfrist. Ausnahme- oder Härtefallregelungen kommen daher nicht in Betracht. Das Datum des Poststempels ist entscheidend", teilt das Landratsamt Würzburg mit.
Für die Antragstellung ist die Vorlage von "Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen" nur erforderlich, wenn eine Trainer- oder Übungsleiter-Lizenz auf zwei Vereine aufgeteilt wird. Auch Lizenzen, die in Sportarbeitsgemeinschaften eingesetzt werden, müssen angegeben werden. Ein Online-Antrag steht auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung. Die Authentifizierung ist über das ELSTER-Zertifikat oder die BayernID möglich.
Alle notwendigen Formulare und nähere Informationen zur Sportförderung im Jahr 2025 sind auf der Homepage des Landkreises Würzburg unter www.landkreis-wuerzburg.de/sport zu finden oder können bei Sportreferentin Sandra Handke unter der Tel.: (0931) 8003-5828 oder per Mail unter sport@lra-wue.bayern.de angefordert werden. Wer die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchte, findet Sandra Handke im Landratsamt Würzburg, Zeppelinstraße 15, 97070 Würzburg im 2. Stock in Zimmer 217.