Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

Heuchelhof: Staatsanwalt besucht Mittelschule Heuchelhof

Heuchelhof

Staatsanwalt besucht Mittelschule Heuchelhof

    • |
    • |

    Im Rahmen des Projekts „Staatsanwaltschaft in der Schule“ bekam die Mittelschule Heuchelhof Würzburg Besuch von Staatsanwalt Andreas Kleinschnitz von der Staatsanwaltschaft Würzburg. Diese und folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Schule entnommen 

    Nachdem Kleinschnitz den Schülern der 7. und 10. Klassen kurz einen Einblick in die Laufbahn und die Aufgaben des Staatsanwalts gewährt hatte, verdeutlichte er einprägsam und mithilfe von konkreten Beispielen, dass auch unter 14-jährige Jugendliche mit drastischen Konsequenzen bei groben Verstößen gegen Recht und Gesetz zu rechnen haben. Auch wenn in diesem Fall das Strafrecht keine Anwendung findet, würde hier eine beträchtliche Spannbreite an Maßnahmen durch das Jugendamt infrage kommen.

    Unter dem Titel „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ klärte der Staatsanwalt die Schüler über strafbares Verhalten bei der Handynutzung auf. Die Strafbarkeit reiche von Beleidigungen, über die Nutzung des Handys als Transportmittel für Rauschgiftgeschäfte bis zum Verschicken von Nacktfotos. Kleinschnitz betonte nachdrücklich, dass allein der Besitz von einem einzigen kinderpornographischen Bild eine Straftat ist und bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr nach sich ziehe. Der Jurist riet den Schülern, das Bild „direkt zu löschen“.

    „Das Strafrecht gilt auch im Internet“, erwähnte der Staatsanwalt. „Hier macht man sich noch schneller strafbar, da die Hemmschwelle niedriger ist“, fügte er noch hinzu. Genauso seien das Filmen von Schlägereien auf dem Pausenhof, auf der Schultoilette oder das Aufzeichnen von Gesprächen im Klassenzimmer ein Straftatbestand.

    Zum Schluss wies der Referent die Schüler darauf hin, dass Judenwitze, Witze über behinderte Menschen oder die Zurschaustellung von SS-Zeichen kein Kavaliersdelikt seien.

    Die interessierte Schülerschaft konnte reichlich Fragen stellen, auf die Kleinschnitz konkret, immer wieder mit Beispielen untermauert, einging.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden