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Staatsanwalt sucht Anwalt heim

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Staatsanwalt sucht Anwalt heim

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    Der Anwalt hat häufig Polizisten als Mandanten, die gegen den Freistaat Bayern klagen. Dieser Tage standen gleich vier Beamte und ein Staatsanwalt vor der Tür - als Ermittler und mit einem Durchsuchungsbefehl. Hofmann-Hoeppel musste zusehen, wie sie Kanzlei und Wohnung durchstöberten. Wie sie Dateien aus seinem PC herunter luden, wie sie seine Terminkalender für 2005 und 2006 und umfangreiche Datensätze sicherstellten. Sie suchten nach einem Leck in der Datenbank der Polizei, dem Integrationsverfahren Polizei", abgekürzt IGVP.

    Anwalt Hofmann-Hoeppel vertritt den Polizeibeamten A. Der hatte einen Kollegen eines Sittlichkeitsdelikts bezichtigt, ohne Beweise in der Hand zu haben. Um den Anschuldigungen Nachdruck zu verleihen, hatte er dann im Polizeicomputer nach Daten zu einem Vorfall recherchiert und einen Ausdruck erstellt, der zu Hofmann-Hoeppel gelangte.

    Dass der Anwalt den IGVP-Ausdruck vor Gericht zu einer Fangfrage an eine Zeugin nutzte, brachte ihm eine empfindliche Geldstrafe wegen übler Nachrede und fahrlässiger Körperverletzung ein. Das Verfahren gegen den Polizisten wegen Verrats von Dienstgeheimnissen ist gegen eine Geldbuße vorläufig eingestellt, gegen ihn ist noch ein Disziplinarverfahren anhängig.

    Mit der Geldstrafe findet sich Anwalt Hofmann-Hoeppel ab. Gegen den Umfang der Sicherstellung von Mandantenunterlagen hat er dagegen Beschwerde eingelegt. "Das war nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt", sagt er. Angeordnet war die Durchsuchung für die Beschlagnahme von Unterlagen, die den Polizisten A. betreffen. Tatsächlich hätten die Ermittler aber die Schriftsätze aller Mandanten sichergestellt und ihn, den Anwalt, "ausgepäht".

    "Das war nicht vom Durchsuchungsbeschluss gedeckt."

    Rechtsanwalt Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel

    Das weist Clemens Lückemann zurück. Der leitende Oberstaatsanwalt nennt in einer Stellungnahme die Sicherstellung der Schriftsätze auf CD-ROM und USB-Stick die "mildesten Maßnahmen". Er gibt zu bedenken, dass man die EDV-Anlage des Anwalts hätte abtransportieren und auswerten können. Das hätte die Kanzlei für einige Zeit lahm gelegt. Andere Vorgänge als die den Geheimnisverrat betreffenden, würden nicht ausgewertet, schreibt Lückemann.

    Der leitende Oberstaatsanwalt unterstreicht die Bedeutung des Falles. Man habe herausfinden müssen, wie "ausgesprochen sensible", schutzbedürftige Daten aus dem geheimhaltungsbedürftigen polizeilichen Datenbestand in die Akten des Rechtsanwalts gekommen seien. Lückemann wörtlich: "Die rechtstreuen Bürger dürfen zurecht erwarten, dass der Staat bei Straftaten seiner Beamten sich nicht blind und taub stellt."

    Das Integrationsverfahren Polizei arbeitet in Unterfranken seit 1999. Es bietet - entsprechende Zugriffsrechte vorausgesetzt - eine Sicht auf alle Vorgänge der bayerischen Polizei. Die Polizei preist die Möglichkeiten von IGVP, reagiert aber gereizt, wenn Kritik an ihrer Daten-Sammel-Leidenschaft laut wird. Polizisten erinnern sich mit Schrecken an den internen Wirbel, den eine Panne Mitte der 90er Jahre verursacht hatte. Damals war bekannt geworden, dass Daten einer der bekanntesten Würzburgerinnen gespeichert waren. In der Folge wurden alle die Personen peinlich verhört, die als "undichte Stelle" in Betracht kamen.

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