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Hettstadt: Staatsanwalt will härtere Strafe für Hettstadter Todesfahrer

Hettstadt

Staatsanwalt will härtere Strafe für Hettstadter Todesfahrer

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    Erst Anfall, dann Unfall: Der Prozess um den Tod einer Spaziergängerin auf dem Gehägsweg bei Hettstadt (Lkr Würzburg) landet noch einmal vor Gericht. Das Verfahren ist in der Berufung.
    Erst Anfall, dann Unfall: Der Prozess um den Tod einer Spaziergängerin auf dem Gehägsweg bei Hettstadt (Lkr Würzburg) landet noch einmal vor Gericht. Das Verfahren ist in der Berufung. Foto: Berthold Diem

    Dem Staatsanwalt ist das Urteil zu mild. Deshalb soll der Autofahrer, der in Hettstadt während eines epileptischen Anfalls am Dreikönigstag 2018 eine Frau totgefahren hat, auf der Anklagebank in einem zweiten Prozess nachsitzen. Dies erfuhr die Redaktion aus Justizkreisen.

    Staatsanwalt ging in Berufung

    Auf Anfrage bestätigte Jürgen Reiher, stellvertretender Leiter des Amtsgerichtes: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil vom 18. November eingelegt. Der Fall muss vor dem Landgericht erneut aufgerollt werden.

    Der 32-jährige Fahrer leidet nach eigenen Angaben an plötzlichen Bewusstseins-Aussetzern, die ihm eigentlich seit Jahren das Autofahren verbieten. Dennoch hatte er nach einem früheren Unfall mit einem Schwerverletzten erst 2017 den Führerschein wiederbekommen – obwohl ihm seine Ärzte seit 2009 vom Autofahren abgeraten hatten.

    Epilepsie-Erkrankung mehrfach verschwiegen

    Es habe sich nicht um ein Augenblicks-Versagen gehandelt, hatte das Gericht um Frank Glöckner im Urteil deutlich gemacht: Der Angeklagte ging nicht regelmäßig zum Arzt, nahm seine Medikamente nicht regelmäßig, missachtete das Fahrverbot der Ärzte und habe sich nach einem früheren Unfall "die Wiedererteilung des Führerscheins auf eine Weise erschlichen, die moralisch höchst verwerflich ist". 

    Weil der 32-Jährige seinen entzogenen Führerschein nach der damaligen Trunkenheitsfahrt unbedingt wiederhaben wollte, habe er seine Epilepsie-Erkrankung 2017  bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verschwiegen. Auch im Führerschein-Antrag ans Landratsamt machte er dazu keine Angaben.

    Verantwortung bereits im Vorfeld des Unfalls

    Das Amtsgericht um den Vorsitzenden Frank Glöckner hatte die Entscheidungsfähigkeit des jungen Mannes nicht auf den Bewusstseins-Aussetzer im Moment des tödlichen Unfalls beschränkt - wie im ähnlich gelagerten Fall in Untereisenheim kurz zuvor. Das Gericht hatte den Hettstädter bereits im Vorfeld der Kollision in der Verantwortung gesehen: Er kannte seine Hilflosigkeit während eines Anfalls aus zahlreichen Fällen in der Vergangenheit.

    Erneutes Zusammentreffen vor Gericht. Der Fahrer, der in Hettstadt eine Frau während eines Anfalls totgefahren haben soll (zweiter von rechts), muss sich in der Berufung erneut den Fragen der Richter stellen - möglicherweise auch denen des Vaters der Getöteten (links) und seiner Anwältin. 
    Erneutes Zusammentreffen vor Gericht. Der Fahrer, der in Hettstadt eine Frau während eines Anfalls totgefahren haben soll (zweiter von rechts), muss sich in der Berufung erneut den Fragen der Richter stellen - möglicherweise auch denen des Vaters der Getöteten (links) und seiner Anwältin.  Foto: Manfred Schweidler

    An dem Morgen habe er nicht einmal seine Tabletten zum Eindämmen der Folgen genommen, sich trotzdem hinter das Steuer gesetzt und auch dann nicht angehalten, als er die vertrauten Vorzeichen eines Anfalls nahen fühlte. Stattdessen überquerte er mit dem Wagen in Hettstadt in hohem Tempo eine viel befahrene Straße, um zum Gehägsweg zu kommen, auf dem Spaziergänger unterwegs waren.

    Neue Runde vor dem Landgericht

    Dort gab er Gas, verlor die Kontrolle über sich und sein Fahrzeug. Dabei überfuhr er eine 26-Jährige, die mit ihrem Hund spazieren ging. Sie starb an der Unfallstelle.

    Dafür gab es drei Jahre Haft. Außerdem wurde ihm lebenslang der Führerschein entzogen. Darüber muss das Landgericht nun erneut befinden - vermutlich erst im nächsten Sommer.

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