„Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ seien nicht mehr gewährleistet, hatte die Stadt dem Rep-Kreisverband Würzburg geschrieben, und mit dem Abräumen der Plakate gedroht, falls der nicht selbst für Ordnung sorge.
Die Republikaner reagierten nicht, die Stadt räumte ab und schickte eine Rechnung über 666,13 Euro. Die Empfänger wollten nicht zahlen und zogen vors Verwaltungsgericht Würzburg. Der Verhandlung war kurz, die Stadt verlor den Prozess.
Nicht gleich zur Tat schreiten
Der Vorsitzende der vierten Kammer erklärte: „Normalerweise muss erst ein schöner Bescheid gemacht und nicht gleich zur Tat geschritten werden.“ Sonst nähme die Stadt den Bürgern die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Vor der Drohung, die Plakate selbst zu entfernen, hätte sie es erst einmal mit einem Bußgeldbescheid versuchen müssen, samt Rechtsmittelbelehrung.
Das Ordnungsreferat der Stadt hatte die Angelegenheit versemmelt; obwohl es im Recht war, hatte es Unrecht getan. Ordnungsreferent Wolfgang Kleiner räumt über einen Rathaussprecher einen „rechtlichen Verfahrensfehler“ ein, sieht die Rechtsmeinung der Stadt aber „materiell-rechtlich“ bestätigt: Das zu hohe Aufhängen von Wahlplakaten stelle eindeutig eine unerlaubte Sondernutzung dar.
Im vergangenen Bundestagswahlkampf hingen erneut Hunderte Wahlplakate zu hoch. Wieder waren es vor allem die Republikaner und die NPD, die gegen die Auflagen in der Sicherheitsverordnung verstießen. Offenbar schätzte Kleiner die Gefahren für den Verkehr diesmal weniger hoch ein.
Neun Bußgeldverfahren
Auf Main-Post-Nachfrage versicherten CSU, SPD, Grüne, FDP, Linkspartei und Rep, aus dem Rathaus keine Mahnung wegen zu hoch gehängter Plakate bekommen zu haben. Die NPD ließ die Anfrage unbeantwortet. Nach der Wahl allerdings leitete Kleiner neun Bußgeldverfahren wegen illegalen Plakatierens ein. Die Frage, gegen wen und in welcher Höhe, ließ er unbeantwortet. Gegenwärtig würden die betroffenen Parteien gehört, dann werde über die Bußgeldbescheide entschieden.