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WÜRZBURG: Ständige Beleidigungen: Nachbar muss ins Gefängnis

WÜRZBURG

Ständige Beleidigungen: Nachbar muss ins Gefängnis

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    Eigentlich sind die drei Senioren Nachbarn. Heute aber sind sie Hauptpersonen in einem Gerichtsverfahren. Der eine soll die 76-Jährige als „Drecksau, dreckige“ bezeichnet und ihr in Aussicht gestellt haben, ihr ein „Messer in den Arsch“ zu stechen.

    Der 73-Jährige nimmt auf der Anklagebank Platz, der Richter zeigt ihm gleich, wo der Hammer hängt: „Wenn ich rede, haben Sie Sendepause. Verstanden?“. Der Rentner nickt. Dann erzählt er seine Version.

    Vom Einkaufen sei er gekommen, als die Frau ihn auf der Straße angesprochen habe. „Arschloch hat sie zu mir gesagt und wollte wissen, wie lange meine Bewährung noch dauert.“ Da sei er sauer geworden und habe sich verbal gewehrt.

    Die Frau hat eine andere Erinnerung an den Vorfall. „Erst hat er sich umgeschaut, ob keine Zeugen da sind, dann hat er mich beschimpft“, sagt sie. Von einer Provokation ihrerseits könne keine Rede sein.

    Seit zwölf Jahren schwele der Streit mit dem Nachbarn schon, erzählt sie im Zeugenstand. „Obst ins Wohnzimmer geschmissen“ habe ihr der böse Nachbar, sie „abgeschellt“ und ihr „in den Hintern getreten“. Die Frau schüttelt ihre grauen Löckchen. „Man kann es nimmer ertragen.“

    Ein Polizist, als Zeuge geladen, kennt die Verhältnisse . „Wir waren schon öfter wegen solcher Sachen dort“, sagt er. Der Angeklagte sei uneinsichtig. Sogar bei seiner Vernehmung habe er die Nachbarin noch mit hässlichen Ausdrücken belegt.

    „Die haben mich 8000 Euro gekostet, das will ich von denen wieder haben“, zetert plötzlich der Angeklagte. Der Polizeibeamte erklärt, was der 73-Jährige meint: Weil er die Nachbarn beleidigt hat, wurde der Rentner schon früher zu Geldstrafen verurteilt. Und jetzt wolle er, dass die Beleidigten ihm dieses Geld zurück geben.

    Der Staatsanwalt fordert für den Rentner, der noch unter Bewährung steht, eine Freiheitsstrafe von vier Monaten. Der 73-Jährige, der sich selbst verteidigt, ist uneinsichtig. „Immer stehe ich vor Gericht und kriege nicht mein Recht“, schimpft er in seinem letzten Wort. Dann dreht er sich zu den Nachbarn um, die im Zuschauerraum Platz genommen haben. „Die schüren Streit und saufen und klauen und ich werde verurteilt und weiß nicht warum.“

    Das Gericht verurteilt den Angeklagten wegen Beleidigung zu vier Monaten Freiheitsstrafe. Bewährung gibt es nicht mehr. „Wer zum dritten Mal in der laufenden Bewährungszeit straffällig wird, muss einrücken“, sagt der Vorsitzende. Er habe keine Zweifel, dass der Angeklagte der Unruhestifter sei. Im Gefängnis habe er Zeit, über sich nachzudenken.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Rentner kündigte Berufung an.

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