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LEINACH: Standesamt auf Wanderschaft

LEINACH

Standesamt auf Wanderschaft

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    Im Zuge der Interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen des ILE-Prozesses beabsichtigt die Gemeinde Leinach die Übertragung von Aufgaben ihres Standesamtes an die Verwaltungsgemeinschaft Margetshöchheim. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgte durch den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme. Voraussetzung ist allerdings noch die Bestätigung durch den dortigen Gemeinderat und des Landratsamtes in Würzburg.

    Allerdings ging der Beschlussfassung eine durchaus kontroverse Diskussion über den Umfang der Übertragung voraus. Dabei machte sich Martin Seelmann (CFW) dafür stark, lediglich die Aufgaben zu übertragen, nicht aber den gesamten Standesamtsbezirk. Nach Seelmanns Auffassung handelt es sich schließlich dabei um den Kernbereich einer eigenständigen Gemeindeverwaltung. Zumindest formell sollte dieser auch nach einer Übertragung der Aufgaben noch Bestand haben, argumentierte Seelmann. Seiner Auffassung schloss sich schließlich der Gemeinderat an. In der Praxis bedeutet dies, dass trotz Übertragung der Aufgaben die jeweiligen Vorgänge mit dem Siegel der Gemeinde Leinach beurkundet werden.

    Unterstützung fand die von Martin Seelmann geäußerte Intention auch bei Adalbert Franz (UBL). „Eine Übertragung des Standesamtes sollte kein Einstieg in eine Selbstauflösung innerhalb der ILE-Mitgliedsgemeinden sein“, mahnte Franz. Gleichzeitig forderte Franz von den Mitgliedsgemeinden, sich im Gegenzug anderweitig zu arrangieren.

    Die Übertragung des Standesamtes war von Verwaltungsleiter Rainer Reichert empfohlen worden, wegen des bevorstehenden altersbedingten Ausscheidens der derzeit zuständigen Verwaltungsmitarbeiterin der Gemeinde Leinach. Deren Ausscheiden steht laut Reichert zum Mai 2016 an. Reichert begründete die mögliche Übertragung mit der „äußerst komplexen Thematik und eher seltenen Anwendung, die den erforderlichen Aufwand nicht rechtfertigt.“ Gleichzeitig bezweifelte Reichert bei einer Stellenausschreibung adäquaten personellen Ersatz mit entsprechender Qualifikation finden zu können, zumal für einen Standesbeamten auch ein Stellvertreter gesetzlich vorgeschrieben sei.

    Ausdrücklich verwies Bürgermeister Uwe Klüpfel (CFW) auf die auch weiterhin bestehende Möglichkeit von Trauungen trotz Abgabe der standesamtlichen Aufgaben, die sich lediglich auf die Beurkundungen beschränken. „Auch der Service des Bürgerbüros bleibt von einer Übertragung unbetroffen. Die Gemeinde Margetshöchheim wäre mit einer Aufnahme des Standesamtes der Gemeinde Leinach einverstanden und hätte auch die nötigen personellen Kapazitäten hierfür, betonte das Ortsoberhaupt.

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