In seiner jüngsten Sitzung legte der Stadtrat die Nutzungskriterien für den Bus fest. Dabei orientierte sich das Gremium an einer Satzung der Gemeinde Reichenberg. Wie Bürgermeister Robert Melber bekannt gab, beteiligen sich die Auber Geschäftsleute rege an der Finanzierung des Busses. Sie soll teils über Werbeaufdrucke erfolgen.
Die Stadt Aub, die den Bus anmeldet und versichert, nutzt das Fahrzeug selbst und stellt es Vereinen, Kirchen und Organisationen zur Verfügung. Wer den Bus nutzen möchte, muss sich vorher einen Berechtigungsschein holen, die Benutzungszeiten sind wenigstens eine Woche vorher anzumelden. Beanspruchen mehrere Nutzer den Bus gleichzeitig, kommt der zum Zug, der sich zuerst darum beworben hat. Gemeindliche Einrichtungen allerdings haben Vorrang. Auch die Firmen, die sich maßgeblich an der Finanzierung beteiligen, haben ein Nutzungsrecht. Der Bus darf nur zur Personenbeförderung genutzt werden. Der Nutzer hat sich vor Fahrtantritt vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen und diesen zu bestätigen. Spätestens am ersten Werktag nach der Nutzung ist der Bus bis 9 Uhr zurückzugeben. Wird der Bus übers Wochenende von mehreren Nutzern benötigt, haben diese sich untereinander die ordnungsgemäße Übergabe zu bestätigen. Rauchen und Alkohol sind im Fahrzeug verboten. Ein Fahrtenbuch ist zu führen.
Bei einem Unfall ist grundsätzlich die Polizei zu bemühen. Das Benutzungsentgelt wird auf 40 Cent je gefahrenen Kilometer festgelegt. Wenn der Tank bis zu einem Viertel leergefahren wurde, ist aufzutanken. Gegen Vorlage der Tankrechnung werden die Kosten auf das Benutzungsentgelt angerechnet. Für Schäden am Fahrzeug wird eine Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Eigenbeteiligung abgeschlossen, für Teilkaskoschäden besteht keine Eigenbeteiligung.
Ohne Gegenstimme beschloss der Stadtrat die Nutzungssatzung für den Bürgerbus. Nach Jahresfrist soll die Verwaltung die angefallenen Kosten für den Bus prüfen und erforderlichenfalls die Entschädigungen anpassen.