Es begann mit einem unspektakulären Antrag auf Genehmigung einer Außenbewirtung, wie ihn Gastwirte regelmäßig stellen. Doch inzwischen ist daraus eine ausgewachsene Streitigkeit zwischen den Inhabern der Galerie Blau in der Rathausgasse und der Gemeinde geworden.
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats verlas Bürgermeister Fritz Steinmann ein Schreiben von Bertram Schweser, in dem dieser seinem Ärger Luft macht.
„Ich verlange nicht mehr als Gleichbehandlung“, sagt Schweser im Gespräch mit der Redaktion.
Seine Frau führt die Kunstgalerie, in der sie auch Wein ausschenkt und kleine Häppchen anbietet. Die notwendige Gaststättenerlaubnis hatte ihr das Landratsamt erteilt. Teil dieser Erlaubnis ist die Zusage der Gemeinde, dass Gäste der Galerie das öffentliche WC im gegenüber liegenden Rathaus mit benutzen dürfen. Diese Zusage hatte die Gemeinde zunächst erteilt, nun aber widerrufen.
Der Architekt und seine Frau wollen ihre Gäste im Sommer nicht länger nur in der Galerie bewirten, sondern auch auf der Rathausgasse ein paar Tische und Stühle aufstellen. Andere Gastbetriebe in Sommerhausen tun das auch. Doch die Gemeinde lehnte Schwesers Antrag für die Errichtung eines Podests vor der Galerie ab. An dieser Stelle verfüge die Rathausgasse mit Podest nicht mehr über die notwendige Restbreite von vier Metern, hieß es als Begründung.
Bertram Schweser maß die Straßenbreite noch einmal nach und kam auf insgesamt 5,40 Meter. Er reichte einen neuen Antrag ein, diesmal für ein etwas kleineres, 1,30 Meter breites Podest. Dann, argumentierte der Architekt, bleibe noch eine Restbreite von 4,10 Metern. Daraufhin habe die Gemeinde plötzlich das Argument des zweiten Flucht- und Rettungsweges für das Rathaus aus dem Hut gezaubert – und auch diesen zweiten Antrag abgelehnt.
Die Fluchttür vom Rathaus auf die Rathausgasse liege dem Podest gegenüber; dieses könne deshalb aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt werden, schrieb die Gemeinde. Schweser findet diese Begründung „an den Haaren herbeigezogen“. Zumal, wie er sagt, auch das Podest der Außenbewirtung der benachbarten Bäckerei im Bereich des Fluchtwegs liegt. Schweser versuchte es mit einem dritten Antrag, diesmal für ein nur einen Meter breites Podest.
Es würde dann nicht weiter in die Gasse ragen als der Außenbewirtungsbereich der Bäckerei direkt neben der Galerie. Als jedoch auch dieser Antrag abgelehnt wurde, platzte Schweser der Kragen. Er schrieb an die Gemeinde, pochte auf Gleichbehandlung mit der Bäckerei und drohte eine Klage und Schadensersatzansprüche an.
Sein Schreiben vermochte die Gemeinderäte indessen nicht umzustimmen. Im Gegenteil: Mit der Ablehnung des erneuten Antrag widerriefen sie obendrein die Genehmigung für die Nutzung der Rathaus-Toilette.
Bertram Schweser empfindet das als Retourkutsche. Die Gaststättenerlaubnis habe doch mit dem Antrag auf Außenbewirtung rein gar nichts zu tun, sagt er.
Dem Eindruck, dass aus der Auseinandersetzung mittlerweile ein Machtkampf geworden ist, widersprechen weder Schweser noch Steinmann, dem aber ein möglicher Kompromiss eingefallen ist: Die Galerie könnte doch das Podest der Bäckerei mitnutzen, wenn diese nicht geöffnet habe. Ein Vorschlag, den Schwesers durchaus zu überdenken bereit sind und der im vergangenen Jahr auch schon ausprobiert wurde.
„Trotzdem hätte ich gern ein paar Tische direkt vor der Tür, das hätte Einladungscharakter für die Galerie“, sagt Petra Federlein-Schweser. Steinmann glaubt, mit einem nur einen Meter breiten Podest sei ohnehin nichts anzufangen. Das solle der Bürgermeister mal seine Sorge sein lassen, sagt dazu Bertram Schweser.
Seine Frau glaubt, dass einige Tische und Stühle vor der Galerie die Attraktivität des Altorts erhöhen und mehr Besucher zum Bleiben anregen würden. Das müsse doch auch im Interesse der Gemeinde liegen.
Beide sind nun gespannt, wie es weitergeht. Unter anderem hängt das von einer möglichen Reaktion des Landratsamts ab. Ein Widerruf der Gaststättenerlaubnis sei grundsätzlich denkbar, teilt die Pressestelle auf Anfrage mit. Allerdings könnte auch ohne die Nutzung der Rathaustoilette eine Lösung gefunden werden. Nämlich dann, wenn eine gemeinsame Nutzung der Toilette in der Galerie durch Personal und Gäste zugelassen würde, was allerdings einen speziellen Reinigungs- und Desinfektionsplan erfordern würde.
Den Nachweis von Toiletten verlangt das Landratsamt übrigens grundsätzlich. Das ergebe sich aus dem Gaststättengesetz, das die Eignung der Räumlichkeiten für den Betrieb als Gaststätte vorschreibe, heißt es aus dem Landratsamt.