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Würzburg: "Strom-Doktor" geht nach Urteil in Berufung

Würzburg

"Strom-Doktor" geht nach Urteil in Berufung

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    Das Foto der Polizei zeigt eine Apparatur, wie sie David G. von seinen Opfern anfertigen ließ. Er brachte die Frauen dazu, sich damit vor laufender Kamera teils lebensbedrohlichen Stromschlägen auszusetzen.
    Das Foto der Polizei zeigt eine Apparatur, wie sie David G. von seinen Opfern anfertigen ließ. Er brachte die Frauen dazu, sich damit vor laufender Kamera teils lebensbedrohlichen Stromschlägen auszusetzen. Foto: Polizeipräsidium Oberbayern Nord/dpa

    Der am Montag zu elf Jahren Haft verurteilte Würzburger, der Frauen mit Strom-Experimenten in Lebensgefahr gebracht hatte, will einen neuen Prozess. Er werde gegen das Urteil des Landgerichts München in Revision gehen, kündigte sein Verteidiger Klaus Spiegel auf Anfrage dieser Redaktion an.

    Als falscher Arzt zu Experimente mit Strom angeleitet

    Das Landgericht München hatte David G. in 13 der 88 angeklagten Fällen des versuchten Mordes für schuldig erklärt. Der 30-jährige Informatiker hatte gestanden, sich im Internet als Arzt ausgegeben zu haben. Dann brachte er Dutzende junger Frauen vor laufender Kamera dazu, sich selbst Stromschläge zu verpassen - im Glauben, dies geschehe im Dienste der Wissenschaft. Mit den Versuchen befriedigte der Würzburger nach Überzeugung des Gerichts seine bizarre Leidenschaft. Dass keine der Frauen starb, war nach Aussagen eines Gutachters reiner Zufall.

    Die Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre Haft gefordert hatte, ließ zunächst offen, ob sie das Urteil anfechten werde. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, Andrea Mayer, sagte: „Weitgehend sind wir zufrieden mit dem Urteil.“ Man werde „überlegen, ob wir Rechtsmittel einlegen“. Nebenklage-Anwalt Alexander Hauer hielt das Urteil für „rechtlich vertretbar“.

    Der wegen versuchten Mordes an Frauen und Mädchen verurteilte 30-jährige Angeklagte (zweiter von links) mit seinem Würzburger Verteidiger Klaus Spiegel (zweiter von rechts) bei Prozessbeginn im November. 
    Der wegen versuchten Mordes an Frauen und Mädchen verurteilte 30-jährige Angeklagte (zweiter von links) mit seinem Würzburger Verteidiger Klaus Spiegel (zweiter von rechts) bei Prozessbeginn im November.  Foto: Sven Hoppe, dpa

    Der Würzburger Verteidiger Klaus Spiegel sagt: „Gegen das Urteil wird auf jeden Fall Revision eingelegt.“ Die Entscheidung enthalte zu viele offene Fragen, die vom Bundesgerichtshof abschließend geklärt werden müssen. Zum Beispiel habe die Münchner Strafkammer bei seinem Mandanten das sogenannte Asperger Syndrom angenommen. Sie sei deswegen von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen, habe aber gleichzeitig dem Angeklagten kriminelle Energie angelastet.

    Die Verteidigung sah David G. keines Mordversuches für schuldig. Er habe sich nur als Arzt ausgegeben und den Skype-Austausch mit den Frauen illegal aufgezeichnet. Spiegel hatte deshalb nur eine Bewährungsstrafe gefordert.

    Festnahme beendete eine lange Serie

    Ohne die Festnahme von David G. wäre die Serie „vermutlich weitergegangen“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Bott. In akuter Lebensgefahr sei keines seiner Opfer gewesen. „Die Kammer ist in keinem Fall von einem direkten Tötungsvorsatz ausgegangen“, so Bott Nach Überzeugung des Gerichts ging es David G. um die Schmerzen der Frauen – und um ihre Füße.

    Es habe David G. erregt, wenn sich die Frauen vor der Kamera ihres Computers schmerzhafte Stromschläge zufügten und er ihnen dabei zu Hause von seinem Computer bei Würzburg per Skype zusah. Er habe die Skype-Sitzungen mit den Frauen aufgezeichnet, um sich die Filme jederzeit erneut ansehen zu können.

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