Dass Sex nur dann stattfinden sollte, wenn beide Beteiligten damit einverstanden sind, sollte selbstverständlich sein. Nicht einvernehmlicher Sex gilt als Vergewaltigung. Doch bei der Frage, was als nicht einvernehmlich gilt, gibt es innerhalb der EU verschiedene Auffassungen, die gerade bei der strafrechtlichen Verfolgung einen großen Unterschied machen.
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