Einschnitt nach drei Jahren Pandemie: An diesem Mittwoch, 1. März, hebt Bayern alle landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen auf. In Kraft bleiben bis zum 7. April nur noch einige Regelungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Das betrifft vor allem die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.Deutschlandweit abgeschafft sind mit dem 1. März sämtliche Corona-Testpflichten. Sie galten zuletzt noch für den Besuch in Kliniken oder Seniorenheimen. Der Bund hat die entsprechende Corona-Testverordnung zum 28.
Tag der Freiheit: Bayern hat am 1. März alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben, doch die Maske bleibt an einem Ort Pflicht

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