Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Stadt Würzburg
Icon Pfeil nach unten

WÜRZBURG: Tatort Disco: Mann vergewaltigt Mann

WÜRZBURG

Tatort Disco: Mann vergewaltigt Mann

    • |
    • |

    Wegen Vergewaltigung eines jungen Mannes muss ein 56-Jähriger aus Würzburg ins Gefängnis. Das Verbrechen geschah vor eineinhalb Jahren.

    Fast zwei Promille hatte der schmächtige 21-Jährige, als er mit seinem Bruder im Januar 2016 morgens um sechs Uhr in ein Lokal in Würzburg kam. Vier Stunden später, kurz vor zehn Uhr morgens setzte der Wirt die anderen Leute vor die Tür, nur der 21-Jährige durfte bleiben. Laut Staatsanwaltschaft bedrängte der 56-Jährige nun seinen letzten Gast sexuell – und vergewaltigte ihn.

    56-Jähriger versichert: „Keine Gewalt“

    Jetzt steht der Gastwirt, geschiedener Vater von zwei erwachsenen Kindern, in Würzburg vor dem Amtsgericht. Dass er Sex mit dem 21-Jährigen hatte, bestreitet der Angeklagte nicht, was auch nicht viel nützen würde, weil Rechtsmediziner seine DNA an dem jungen Mann gefunden haben. Er versichert aber, dass von Gewalt keine Rede sein könne und alles einvernehmlich gewesen sei.

    Der 21-Jährige erzählt im Zeugenstand, wie der Gastwirt ihn bedrängt habe. „Dass ich ihm gesagt hab, dass ich nur auf Frauen stehe“, sei für den 56-Jährigen offenbar „nicht interessant“ gewesen. Obwohl er das nicht wollte, habe der Mann ihn geküsst, ihn auf die Knie gedrückt. Irgendwann, so das Opfer, „wusste ich nicht mehr, was ich machen soll. Ich war wie versteinert“. Deshalb sei er dem 56-Jährigen ein paar wenige Sekunden lang zu Willen gewesen. „Ich war wie versteinert.“

    Opfer erlitt einen Nervenzusammenbruch

    Dann habe er „ich kann das nicht und will das nicht“ gerufen, den Mann weg gestoßen und sei aus dem Lokal gelaufen. Auf der Straße habe er seinen Bruder gesucht und schließlich „einen Nervenzusammenbruch erlitten“.

    Der Bruder erinnert sich gut an den Vorfall. „Er war völlig aufgelöst“, erzählt er dem Gericht über den 21-Jährigen, „er heulte und klammerte sich an mich“. Auf Fragen des Vorsitzenden Richters beschreibt er den 21-Jährigen als „weich und friedlich“. Sein Bruder sei ein Typ, der stets versuche, Konflikte mit Worten zu lösen.

    „Ich wusste nicht mehr, was ich machen soll.“

    Vergewaltigungsopfer im Zeugenstand

    Die nächsten Zeugen sind zwei Männer, die der Angeklagte mitgebracht hat. Einer ist sein Sohn, der andere ein Stammgast der Discothek. Beide erzählen dem Gericht, dass der 21-Jährige den Gastwirt recht „anzüglich angemacht“ habe. „Er hat ihn so angetanzt, wie ich eine Frau antanzen würde“, sagt der Stammgast. Der Sohn berichtet, dass er den 21-Jährigen „mehrmals hinter der Theke“ habe wegholen müssen, hinter der sein Vater arbeitete.

    Massive Erinnerungslücken

    Diese Aussagen sind neu und die Staatsanwältin ist erstaunt, dass sich beide Zeugen nach eineinhalb Jahren noch an genau diese Details erinnern, während sie andere Ereignisse des Abends vergessen haben.

    Der Vorsitzende Richter verliest Einzelheiten aus einem Verfahren, das 2013 gegen den Angeklagten lief. Damals war ein völlig betrunkener Mann in der Nähe seiner Discothek gefunden worden. Vor Ort hatte der junge Familienvater berichtet, dass der Gastwirt ihn zum Oralverkehr genötigt habe. Weil er bei seiner polizeilichen Vernehmung am nächsten Tag wegen seiner hohen Alkoholisierung in der Tatnacht aber massive Erinnerungslücken geltend machte, wurde das Verfahren eingestellt.

    Die Staatsanwältin fordert für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen Vergewaltigung. Sie habe keine Zweifel, dass hier kein einvernehmlicher Sex stattgefunden habe, sagt sie. „Auch wenn man jemand nur den Kopf runter drückt, ist das schon Gewalt.“ Der Verteidiger des Angeklagten hält eineinhalb Jahre auf Bewährung für angemessen. Das letztes Wort des Gastwirts: „Ich bereue und es tut mir leid. Aber es war alles freiwillig und wir haben es beide gewollt“.

    Das Schöffengericht verurteilt den 56-Jährigen zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Das „relativ milde“ Urteil gründe unter anderem darauf, dass die Gewaltanwendung des Angeklagten „im unteren Bereich“ gelegen habe, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass sich der Gastwirt „ganz bewusst“ ein stark betrunkenes Opfer ausgesucht habe und dass der 21-Jährige bis heute psychisch unter den Folgen des Verbrechens leide.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden