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WÜRZBURG: Theatermacher gewinnt gegen Universelles Leben

WÜRZBURG

Theatermacher gewinnt gegen Universelles Leben

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    Umstritten: Das Programmheft bleibt, wie es ist.
    Umstritten: Das Programmheft bleibt, wie es ist. Foto: Foto: Werkstattbühne

    An diesem Wochenende, Freitag, 4., bis Sonntag, 6. November, setzt sich die Werkstattbühne mit der Glaubensgemeinschaft „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit“, kurz: UL, auseinander (wir berichteten). Im Programmheft (Titel: „Die Posaune Gottes“) stellt Wolfgang Schulz, der Leiter die Bühne, einige seiner Überlegungen zum UL vor. Die Antwort kam rasch: erst drei Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die Schulz ablehnte, dann ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung. Das Landgericht sollte der Werkstattbühne 14 Aussagen im Heft verbieten.

    Dolores Schömig, Richterin am Landgericht, hat den Antrag des UL am Mittwochnachmittag abgewiesen. In einer kurzfristig angesetzten mündlichen Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob der eingetragene Verein „Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit“ die gleichnamige Glaubensgemeinschaft rechtlich vertreten könne. Hintergrund ist der Umstand, dass das UL nicht in einer juristisch greifbaren Weise organisiert ist. UL-Anwalt Christian Sailer erklärte, „die Betroffenheit der Glaubensgemeinschaft wird durch den Verein geltend gemacht“.

    Das ist eine wackelige Rechtsposition. Denn die Glaubensgemeinschaft kennt keine Mitglieder, nur Gläubige. Die seien, stellte die Richterin in ihrem Beschluss fest, „nicht personifizierbar und näher individualisierbar“. Und weil das so sei, sei der Verein nicht ermächtigt, für die Betroffenen zu sprechen. Schömig bezieht sich damit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2005. Da sprachen die Richter von der Glaubensgemeinschaft als einen „unüberschaubaren Personenkreis“ außerhalb des Mitgliederbestandes des gleichnamigen Vereins. Tatsächlich beantwortete Alfred Schulte, ein Mitglied des Vereinsvorstandes, Schömigs Frage nach der Zahl der UL-Gläubigen, er schätze sie in Deutschland auf 5000 und auf eine Million oder mehr weltweit. Der Verein habe etwa 500 Mitglieder.

    UL-Anwalt Christian Sailer argumentierte mit Textpassagen aus Beschlüssen des Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgerichts sowie mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin. Aber was der klagende UL-Verein bräuchte, um namens der Glaubensgemeinschaft gegen die Werkstattbühne vorgehen zu können – eine rechtliche Legitimation und eine Prozessführungsbefugnis – entnahm Schömig diesen Argumenten nicht.

    Damit war die Prüfung der Programmheft-Texte auf ihren Wahrheitsgehalt ebenso erledigt wie die Frage, ob Schulz' Überlegungen gesetzlich geschützte Meinung und Kunst sind oder widerrechtliche Schmähungen.

    Zu einer Stellungnahme gegenüber dieser Zeitung war UL-Vorstandsmitglied Schulte nicht bereit.

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