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Würzburg: Tipps zum Schutz vor Diebstahl

Würzburg

Tipps zum Schutz vor Diebstahl

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    Am Mittwoch, gegen 15.45 Uhr, wurde einer 83-Jährigen die Geldbörse durch einen bislang unbekannten Täter in einem Drogeriemarkt in der Rottendorfer Straße entwendet. Die Geschädigte war mit ihrer Tochter einkaufen und bezahlte ihre Ware an der Kasse. Die Frau  vergaß ihre Geldbörse zunächst im Kassenbereich, so die Polizei. Dann bemerkte sie es und kehrte nach etwa 15 Minuten in den Drogeriemarkt zurück. Vor Ort konnte weder sie selbst noch die Mitarbeiter die Geldbörse auffinden. In der Geldbörse der Frau befanden sich laut Polizei etwa 1000 Euro Bargeld. Täterhinweise gibt es nicht.

    Die Polizei hat in diesem Zusammenhang einige Tipps veröffentlicht, wie man sich vor Taschendieben schützen kann:

    Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu fremden Personen.

    Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit wie nötig.

    Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten in verschiedenen, verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung möglichst nah am Körper.

    Bewahren Sie Kredit- und Bankkarten und PIN getrennt voneinander auf und lernen Sie die PIN   auswendig.

    Tragen Sie die Tasche mit der Verschlussseite zum Körper.

    Lassen Sie Taschen und Wertgegenstände (Handy / Laptop) niemals unbeaufsichtigt.

    Achten Sie vor allem im Gedränge besonders auf Ihre Wertsachen und Taschen.

    Sollte es dennoch zum Diebstahl kommen, rät die Polizei zu folgendem Verhalten: 

    Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.

    Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust der Polizei melden. Nur dort kann eine so genannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

    Ist das Mobiltelefon abhandengekommen, sperren Sie die SIM-Karte und das Telefon. Wird das    Telefon als Zugang zu passwortgeschützten Diensten (z.B. Paypal, E-Mail-Account, etc.) oder zu  sozialen Netzwerken verwendet, ändern Sie die Passwörter.

    Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden. Bei            Personalausweisen mit aktiver Online-Ausweisfunktion muss diese so schnell wie möglich gesperrt werden.

    Nach einem Diebstahl oder anderweitigem Verlust ist es wichtig, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Notieren Sie sich die Daten von wichtigen Dokumenten und Ihrem Mobiltelefon, um der Polizei eine zeitnahe Fahndung zu ermöglichen. 

    Hinweise:  Zeugen, denen zu dem eingangs geschilderten Fall der 83-jährigen Frau sachdienliche Hinweise möglich sind, bittet die Polizei, sich unter der Tel.: (0931) 4572230 zu melden.

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