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Würzburg: Tödliche Stiche "objektiv" keine Notwehr: Warum das Landgericht Würzburg den Angeklagten dennoch frei ließ

Würzburg

Tödliche Stiche "objektiv" keine Notwehr: Warum das Landgericht Würzburg den Angeklagten dennoch frei ließ

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    Hat der Angeklagte sich vor seinen Stichen in einer Notwehr-Lage geglaubt und war diese Annahme irrig? Laut Landgericht Würzburg steht jetzt eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit im Raum.
    Hat der Angeklagte sich vor seinen Stichen in einer Notwehr-Lage geglaubt und war diese Annahme irrig? Laut Landgericht Würzburg steht jetzt eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit im Raum. Foto: Thomas Obermeier

    Nach Auffassung des Würzburger Landgerichts sind die tödlichen Stiche vor Stift Haug im September 2023 "objektiv keine Notwehr" gewesen. Der 23 Jahre alte Mann, der sich wegen der Messerstiche jetzt verantworten muss, könnte sich jedoch - irrtümlich - in einer Notwehr-Situation geglaubt haben, sagt Gerichtssprecher Michael Schaller. "Die Klärung des Sachverhalts ist offen", teilte Schaller auf Anfrage mit.

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