Wenig Wahl hat der Marktgemeinderat, wenn es um Beiträge und Gebühren zur Wasserabgabesatzung geht. Hier muss kostendeckend gearbeitet werden, und damit werden nun die gerade abgeschlossenen und anstehenden Investitionen in das Wasserleitungsnetz bei den Bezugsgebühren spürbar.
Randersacker