Würzburg (PW) Ungewöhnliche Nachsicht übte das Jugendschöffengericht im Fall eines ehemaligen Zeitsoldaten aus Würzburg, der sich unter anderem wegen Volksverhetzung verantworten musste. Der 21-Jährige, der regelmäßig CDs mit Hitler-Bildern und rechtsextremistischer Rockmusik übelster Sorte mit zwei Freunden tauschte, erhielt dafür eine Geldauflage von 400 Euro.
Es geht um "Blut und Ehre", um "Lust auf Massaker", um "Krieg in deutschen Straßen gegen alles, was nicht arisch ist" in den Musikstücken der rechtsradikalen Rockgruppen, die die Polizei auf den selbst gebrannten Tonträgern in der Würzburger Wohnung des 21-Jährigen fand. "Das hat mit Rockmusik nichts mehr zu tun, dieses unglaubliche Aggressionspotenzial lässt den Normalbürger erschaudern", meinte Jugendrichter Peter Wohlfahrt.
Der junge Mann auf der Anklagebank gibt sich allerdings lammfromm. Trotz seiner rechten Gesinnung halte er nichts von Gewalt und Schlägereien, so der Ex-Soldat: "Das ist doch Schwachsinn und bringt nichts. Ich gehe lieber zur Wahl und wähle dann entsprechend."
Auch Kontakt zur rechtsextremen Szene habe er "eigentlich nicht mehr". Allerdings bleibt die Tatsache, dass er zwischen Sommer 1999 und Februar 2002 mit zwei Freunden aus dem rechten Lager regelmäßig CDs mit den Gewalt verherrlichenden Liedern und Bildern von Adolf Hitler tauschte. Die beiden Kumpels ließen sich auch beim Hitlergruß in der Öffentlichkeit filmen und beschmierten Wände und Garagen in Leinach mit Hakenkreuzen und Nazi-Parolen.
Der Angeklagte will sich die CDs allerdings aus reiner Neugier besorgt haben: "Nur weil ich sie besitze, heißt ja noch lange nicht, dass ich sie auch gut finde."
Weil der 21-Jährige wegen des Strafverfahrens schon unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurde, war nach Ansicht von Staatsanwalt und Jugendschöffengericht eine Geldauflage in Höhe von 400 Euro als Strafe ausreichend. Der Ex-Soldat, der auch ein halbes Jahr im Kosovo stationiert war, sei bisher nicht als aktives Mitglied der Skinhead-Szene in Erscheinung getreten und habe sich auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen, sagte der Vorsitzende. Wenn er allerdings die 50-Euro-Raten nicht pünktlich zahlt, "findet er sich ganz schnell im Jugendarrest wieder", versprach Wohlfahrt.
Weil sich in der Wohnung des 21-Jährigen auch Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Computerprogrammen fanden, wurde sein PC eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.