Weder Kontakt noch Unterhalt, dafür aber "grenzenlose Verachtung" – so beschreibt eine Frau aus dem Landkreis Miltenberg dem Verwaltungsgericht Würzburg ihr Verhältnis zu ihrem verstorbenen Vater aus Aschaffenburg. Obwohl das Verhältnis zerrüttet ist, soll sie für seine Bestattungskosten aufkommen. Sie weigert sich, klagt sogar dagegen. Wie hat das Gericht entschieden? Und was sagt die Gesetzeslage?
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