Es ist ein sonniger Vormittag in der Trautenauer Straße. In einem Garten sitzen drei Leute am Tisch und freuen sich über einen Etappensieg: Herbert Stapff, Annette Hick und Franz Josef Erb. Sie wurden von der Stadt Würzburg für den Ausbau der Trautenauer Straße kräftig zur Kasse gebeten und jetzt stehen die Chancen gut, dass sie einen Teil ihres Geldes zurückbekommen.
Dunkle Beitragswolken
Verziehen sich jetzt die dunklen Beitragswolken, die über der zentralen Straße im Frauenland hingen? „Wir hoffen ja, denn es liegt ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichtes vor“, sagt Annette Hick. Die Auswirkung könnte sein, dass alle schon mit Abschlagszahlungen belasteten Anlieger einen Großteil der Zahlungen zurückbekommen. Es gab damals viel Ärger um die Art und Weise des geplanten Ausbaus. Viele Bäume mussten weichen.
Stadt legt Berufung in München ein
Allerdings gibt es noch einen Haken an der Sache: Die Stadt hat fristgerecht Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Und bis eine Entscheidung in München fällt, ob das Rechtsmittel überhaupt zugelassen wird, kann durchaus ein Jahr vergehen, sagt Stapff, der diesen Erfahrungswert von seinem Anwalt hat.
Und was sagt die Stadt Würzburg zu dem Verwaltungsgerichtsurteil? „Wir machen keine Aussagen zu schwebenden Rechtsverfahren“, so die Antwort von Rathaussprecher Christian Weiß.
Weitaus längerer Umlegungsabschnitt
Was steht in dem Urteil des Vorsitzenden Richters Thomas Hansen, das den jahrelangen Kampf der Interessengemeinschaft Trautenauer Straße nun vielleicht erfolgreich krönt? Die zentrale Aussage darin: Die natürliche Betrachtungsweise, die von der Stadt für einen Abrechnungsabschnitt festgelegt wurde, stimme so nicht. Die Stadt sieht den Abschnitt, der ganz entscheidend für die Höhe der Ausbau-Beiträge ist, folgendermaßen: Die Trautenauer Straße bilde die maßgebliche Anlage von den Einmündungen Holzbühlweg/Schadewitzstraße bis zur Einmündung Sanderheinrichsleitenweg. Von den Bürgerbeiträgen waren so laut Erb 84 Anwohner betroffen. Er ist einer von drei Klägern, die stellvertretend für 64 Grundstückseigentümer geklagt haben.
Das Gericht hat jedoch eine andere Einschätzung zu dem Begriff „natürliche Betrachtungsweise“ der Straße als die Stadt. Die Anlage Trautenauer Straße, so der Fachbegriff, beginne an der Einmündung Sanderheinrichsleitenweg. Sie ende aber eben nicht an der Einmündung Holzbühlweg/Schadewitzstraße, sondern verlaufe weiter. Sie ende erst an der Stelle, an der die Straße unter dem Namen Zwerchgraben in die Wittelsbacherstraße mündet.
Richter war vor Ort
Dass die Richter es sich leicht gemacht hätten mit der Entscheidung, kann man nicht sagen. „Der Vorsitzende war bei einem Ortstermin mit seinem Entscheidungsgremium hier und hat sich die Situation ganz genau angeschaut“, sagt Erb.
Wenn die Stadt ein konkretes Bauprogramm für den unteren Straßenbereich vorgelegt hätte, wäre wohl die städtische Abschnittsbildung für die Abrechnungen in Ordnung gewesen, so Stapff. Das wird aber in der Urteilsbegründung verneint. Als der obere Ausbau der Trautenauer Straße beendet war, konnte die Stadt keine konkreten Planungen für den unteren Bereich vorlegen.
Umlegung verteilt sich auf mehr Flächen
Und daher freuen sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft. Es kommen nämlich 20 Privatanlieger zum Abrechnungsmodus dazu. Das ist aber noch lange nicht alles. Betrugen die Anwohnerflächen des ersten Bauabschnittes nach Berechnungen des Gerichts noch 97 979 Quadratmeter sind es jetzt nach der neuen Berechnung 290 086 Quadratmeter Fläche, auf die sich die Sanierungskosten verteilen. „Und nachdem sich unser Ausbaubeitrag nach der Grundstücksfläche errechnet, bekommen wir rund zwei Drittel unserer Vorauszahlungen zurück“, sagt Erb.
Stadt und Staat müssen zahlen
Und Stadt und Staat, die bisher von den Kosten verschont blieben, würden jetzt deutlich zur Kasse gebeten, denn am Ende der Trautenauer Straße befinden sich unter anderem das städtische Berufsbildungszentrum, die Staatliche FOS/BOS, die Teilbibliothek und die Philosophische Fakultät der Universität.
Schon im Jahr 2013 mussten die Anlieger 80 Prozent der geschätzten Bausumme als Abschläge zahlen. „Und das waren je nach Grundstücksfläche zwischen 18 000 und 21 000 Euro, eine Summe, die wir nicht so einfach in der Portokasse haben“, sagt Hick. Ende 2016 ging wohl die letzte Baurechnung bei der Stadt ein. Und die Endabrechnung werde vier Jahre später im Jahr 2020 erwartet. Sollte bis dahin noch keine Entscheidung in München gefallen sein, wollen die Anlieger Widerspruch gegen den endgültigen Bescheid einreichen. Sonst wird der wohl rechtswirksam.
Obere Anlieger zahlen auch für unteren Ausbau
Eines trübt natürlich das Urteil, wenn es Bestand hat: Sollte der untere Abschnitt der Trautenauer Straße in Zukunft ausgebaut werden, sind die oberen Anlieger natürlich auch mit im Boot. „Das ist aber überschaubar, die Kosten der restlichen 500 Meter wären kalkulierbar,“ so Erb. Immobilieneigentümer sind in der Trautenauer Straße übrigens auch OB Christian Schuchardt und Kämmerer Robert Scheller.