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WÜRZBURG/LOHR: Vater missbrauchte schlafende Tochter

WÜRZBURG/LOHR

Vater missbrauchte schlafende Tochter

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    Zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren hat das Landgericht Würzburg einen Mann (51) aus Lohr (Lkr. Main-Spessart) verurteilt, weil er seine schlafende Tochter innerhalb von zwei Wochen in mindestens fünf Fällen missbraucht, die Taten gefilmt und auf seinem Laptop abgespeichert hat. Tatzeit war kurz vor und nach dem zwölften Geburtstag des Kindes, das nach der Trennung der Eltern bei der Mutter lebte und im Rahmen des sogenannten Umgangsrechts regelmäßig beim Vater war.

    Die Vermutung, dass der Mann das Mädchen mit Medikamenten in einen Tiefschlaf versetzt hat, „stand im Raum“, konnte aber, so der Vorsitzende Richter Hans Brückner, nicht nachgewiesen werden. Auch Rechtsmediziner hatten Zweifel angemeldet, dass das Kind wirklich nur ganz normal schlief – wie der Angeklagte behauptet – und überhaupt nicht auf die Attacken des Vaters reagierte. Bei einer Hausdurchsuchung noch während des Strafprozesses konnte in der Wohnung des Angeklagten allerdings kein belastendes Material für eine herbeigeführte Bewusstlosigkeit sichergestellt werden.

    Geständnis abgelegt

    Unmittelbar nach seiner Festnahme hatte der nicht vorbestrafte Mann noch behauptet, das Porno-Material auf seinem Laptop müsse ihm von der Ex-Frau „untergeschoben“ worden sein. Bald legte er allerdings ein Geständnis ab, das vom Gericht strafmildernd berücksichtigt wurde. Dem Opfer blieb so die Vernehmung vor Gericht erspart.

    Die Missbrauchs-Fälle waren nur durch Zufall bekannt geworden: Eine Tochter des Angeklagten aus einer früheren Beziehung sollte den PC des Vaters „aufrüsten“ – dabei stieß sie auf eine Datei mit den kinderpornografischen Szenen.

    Bei Prozessbeginn war die Staatsanwaltschaft noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte die Filme gedreht hatte, um sie weiterzuverbreiten. In der Verhandlung gab der 51-Jährige jedoch als Motiv „therapeutische“ Gründe in eigener Sache an: Er leide seit einigen Jahren unter Erektionsstörungen und habe sich mit den Filmen „anmachen“ wollen. Insgesamt wurden 13 Videofilme sichergestellt und 29 Bilder.

    Noch verschlimmert würden die schweren Sexualstraftaten durch den Umstand, so Oberstaatsanwalt Axel Weihprecht, dass der Angeklagte die vom Familiengericht angeordnete Umgangsregelung missbrauchte. Eine behandlungsbedürftige pädophile Neigung, so ein psychiatrisches Gutachten, liege bei dem Mann nicht vor, höchstens eine pädophile „Nebenströmung“. Für die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sei diese aber ohne Bedeutung.

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