Nach dem T-Shirt-Eklat im Gemeinderat von Waldbüttelbrunn (Lkr. Würzburg) hat die Kommunalaufsicht den Fall geprüft: Alles ordnungsgemäß, heißt es aus dem Landratsamt Würzburg zum Vorgehen des Bürgermeisters.
Wie berichtet, hatte Klaus Schmidt (SPD) als Sitzungsleiter den jungen Grünen-Gemeinderatsvertreter Sebastian Hansen zum Umkleiden aufgefordert. Der 21-Jährige hatte ein rotes T-Shirt mit der Aufschrift „Gegen Nazis“ und dem Symbol eines zerschlagenen Hakenkreuzes getragen. Unter Protest und erst nach Androhung eines Sitzungsausschlusses folgte Hansen der Aufforderung des Bürgermeisters und zog sich seinen Kapuzenpulli wieder über. Daraufhin wurde die Sitzung fortgesetzt.
Dass er mit dem Shirt den Ablauf gestört haben soll, wollte der grüne Gemeinderat nicht verstehen. Während der Bürgermeister keinen Raum für politische Statements außerhalb der Tagesordnung sah, berief sich Hansen auf freie Meinungsäußerung. Der angedrohte Ausschluss schien ihm unverhältnismäßig – und bat die Kommunalaufsicht um Prüfung.
Dort hält man die Wahrnehmung des Bürgermeisters für plausibel. Auch optische Meinungsäußerungen oder Kundgebungen könnten störend sein. Zum konkreten Fall schreibt das Landratsamt: „Der Aufdruck auf dem T-Shirt war von nicht unerheblicher Größe und kann im Hinblick auf seine Ausssage auch nicht als zurückhaltend oder unaufdringlich bezeichnet werden.“ Ob sich der versammelte Gemeinderat tatsächlich durch das T-Shirt gestört fühlte – dies lag im Ermessen des Bürgermeisters. Deshalb sei seine Entscheidung nicht zu beanstanden.
Das gilt auch für den angedrohten Ausschluss von der Sitzung. Artikel 53 der Gemeindeordnung lässt diese drastische Maßnahme zu, wenn eine Sitzung „fortgesetzt gestört“ wird und das Gremium dem Ausschluss zustimmt. Laut Tonbandauswertung hatte sich Grünen-Mann Hansen zunächst geweigert, sein T-Shirt zu verdecken und das Einschreiten des Bürgermeisters als „lächerlich“ und „extrem lächerlich“ bezeichnet. War dieser verbale Schlagabtausch so störend, dass Schmidt einen Ausschluss androhen durfte? Laut Kommunalaufsicht hat der Bürgermeister im Rahmen seines Ermessens gehandelt. Gleichzeitig weist das Landratsamt darauf hin, dass ein Ausschluss nur als letztes Mittel zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Frage kommt.
Während sich Bürgermeister Klaus Schmidt in seinem Handeln von der Aufsicht voll bestätigt fühlt, bezweifelt Hansen weiter seine angebliche „Störung“. Er habe – anders als der Bürgermeister – keine negativen Signale im Gemeinderat wahrgenommen. Er akzeptiere die Einschätzung der Kommunalaufsicht und werde künftig auf dieses und ähnliche T-Shirts im Gemeinderat verzichten. Trotzdem werde er auch künftig als entschiedener Nazi-Gegner in dem Gremium sitzen: „Ein T-Shirt kann mir offensichtlich verboten werden, aber nicht meine Haltung gegen Nazis.“