Eine große Dummheit hat ein heute fast 20-Jähriger aus dem Raum Marktheidenfeld im Sommer 2013 begangen. Der junge Erwachsene hatte mehrfach Sex mit einer 13-Jährigen. Juristisch erfüllt dies den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Dass die 13-Jährige damals seine Freundin, und dass der Sex einvernehmlich stattfand, spielte für das Jugendschöffengericht in Gemünden keine große Rolle. Da der 19-Jährige außerdem eine Kapelle in Höchberg verwüstet hat, den Hörer einer Telefonzelle zerstörte und eine Bekannte über WhatsApp übel beleidigte und bedrohte, bekam er eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Die damals 13-Jährige lernte der Angeklagte nach eigenen Angaben auf einem Spielplatz kennen. Ob er gewusst habe, wie alt das Mädchen war? „Ich frage immer“, sagte der 19-Jährige. Auf Mädchen muss der laut einem psychiatrischen Gutachter „freundlich, sehr höflich auftretende junge Mann“, der auch nicht unattraktiv aussieht, eine magische Anziehungskraft haben. Um auszuloten, ob womöglich pädophile Neigungen beim Angeklagten vorliegen, fragte der Gutachter, ob die 13-Jährige wie ein Kind ausgesehen habe. „Nein, sie hat wie 15, 16 ausgesehen.“
Die beiden seien zusammengekommen, hätten „miteinander rumgemacht, dann ist es passiert“, erzählte der 19-Jährige, der keinen Schulabschluss hat und sich mit Gelegenheitsjobs durchschlägt. Ja, er habe gewusst, dass es verboten ist. Am Tag nach dem ersten Mal wurde er vom Vater des Mädchens zur Rede gestellt – laut dem Angeklagten vor allem deswegen, weil der Sex ungeschützt geschah. Danach kam es noch zwei-, dreimal zum Schäferstündchen.
Dass es ihm die Familie des Mädchens offenbar nicht krumm genommen hat, zeigt, dass er vergangenes Jahr kurz auf ihrer Geburtstagsfeier war, wo auch die Eltern anwesend waren. Auch soll die Mutter des Mädchens, als der Angeklagte noch mit ihr zusammen war, gesagt haben, dass der ihrer Tochter gut tue. Wie gut er einer ebenfalls damals 13-jährigen weiteren Ex-Freundin tat, muss ein anhängiges Ermittlungsverfahren zeigen.
Eine weitere Tat, die er freimütig einräumte, war die Verwüstung der Kapelle „Zum Guten Hirten“ bei Höchberg Anfang April 2013. Nach einer feucht-fröhlichen Geburtstagsparty einer weiteren Ex-Freundin ging er mit ihr und ihrer besten Freundin zu einem kleinen Spaziergang zu der Kapelle. Erst warf er die Glasscheibe der Eingangstür mit Steinen ein, dann tranken sie in der Kapelle weiter, verwüsteten die Inneneinrichtung der Kapelle. Das Ergebnis: aus der Wand rausgerissene Kerzenhalter, rote Alkoholspritzer an der Wand bis unter die Decke, leere Alkopop-Flaschen, zerrissene Bibel und Gästebuch, zerstörter Osterschmuck, zerstückelter Tisch, kaputte Kerzenständer und Vasen, überall Glasscherben und Blutspuren. Das Gemälde vom Würzburger Maler Curd Lessig hatte deutliche Trittspuren. Den Schaden von knapp 2000 Euro hat der Angeklagte zum Teil beglichen.
Der angeklagte 19-Jährige ist hyperaktiv, wird seit der ersten Klasse mit Medikamenten behandelt, hatte immer wieder Streit mit Lehrern und verbrachte mehrere Jahre in Heimen. Der Gutachter war beigezogen, weil eine unbefristete Einweisung in eine psychiatrische Klinik im Raum stand. Das sei nicht notwendig, urteilte der Gutachter. Von „Nachreifungsbedarf“ sprach der Jugendgerichtshelfer.
Der Staatsanwalt plädierte auf eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen sexuellen Missbrauchs. Der Verteidiger erkannte hingegen einen minderschweren Fall, da sie ja knapp 14, er erst frisch 18 gewesen sei. Er forderte eine milde Bestrafung. Dazu Richterin Luitgard Barthels: „Die Konsequenz kann keine Belobigung sein.“ Sie fand es unglaublich, dass der Angeklagte nach der Ermahnung durch den Vater noch mehrmals Sex mit dem Mädchen hatte.
Das Schöffengericht verurteilte den 19-Jährigen zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.