In diesem Jahr feiern die Bayern „200 Jahre Verfassungsstaat“ und „100 Jahre Freistaat“, zwei Meilensteine der Demokratie-Geschichte. Die Verfassung von 26. Mai 1818, erlassen von König Maximilian I., war ein erster Schritt hin zu Bürgerrechten. Die Politik so richtig mitbestimmen, durfte das Volk seinerzeit aber noch nicht. Heute ist das anders. Wer gleichwohl das Gefühl hat, er werde in seinen verfassungsgemäßen Rechten durch die Regierenden, durch den Gesetzgeber oder Gerichte eingeschränkt, kann dies überprüfen lassen – durch das Bundesverfassungsgericht, aber auch durch die Verfassungsgerichtshöfe der Länder. In Bayern übernimmt die Aufgabe der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Einer der Richter ist Clemens Lückemann.
Dieses Nebenamt sei „eine große Ehre“, so Lückemann im Gespräch mit der Redaktion. Der 63-Jährige ist der zweite Stellvertreter von Präsident Peter Küspert.
WÜRZBURG/MÜNCHEN