Die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde auf den 31. Januar 2023 verschoben. Bis dahin aber müssen alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ihre Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Eine Nachfrage dieser Redaktion beim Bayerischen Landesamt für Steuern hat ergeben, das aktuell erst 46,5 Prozent aller Abgabepflichtigen ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben (Stand 15. Dezember 2022). Gut die Hälfte muss also noch tätig werden - und dazu bleibt nicht mehr viel Zeit.
Würzburg