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München: Verschärfte Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern gilt

München

Verschärfte Corona-Regeln: Was jetzt in Bayern gilt

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    Dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die Berliner Corona-Beschlüsse nicht aus. Bayern geht deshalb über die Vorgaben hinaus.
    Dem bayerischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die Berliner Corona-Beschlüsse nicht aus. Bayern geht deshalb über die Vorgaben hinaus. Foto: dpa

    Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) reichen die am Mittwoch beschlossenen Bund-Länder-Vorgaben für die Corona-Regeln nicht aus: "Wir hätten uns mehr gewünscht", räumte er am Donnerstag in München ein. Bayern geht deshalb bei der spätestens ab Samstag geltenden Verschärfung der Maßnahmen im Freistaat über die Berliner Beschlüsse hinaus. Was jetzt gilt:

    Erweiterte Maskenpflicht bereits ab einer Inzidenz von 35

    Entsprechend der Berliner Beschlüssegilt künftig in Bayern bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen eine deutlich erweiterte Maskenpflicht. Diese gilt in Bayern jedoch nicht nur "auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen", die von den jeweiligen Kommunen benannt werden. Bislang war dies nur bei mehr als 50 neuen Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern möglich. Masken müssen ab einer Inzidenz von 35 zudem auch in allen öffentlichen Gebäuden sowie in Bürogebäuden und Hochhäusern auf Gängen, in Fahrstühlen und in Eingangsbereichen getragen werden. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Kinos oder bei Kongressen gilt die Maskenpflicht künftig auch am Platz.

    In Bayerns Schulen gilt weiter der bestehende "Drei-Stufen-Plan", der ab einer Inzidenz von 35 eine Maskenpflicht auch im Klassenzimmer ab der 5. Klasse vorsieht. Neu ist allerdings eine Maskenpflicht im Unterricht auch an Grundschulen – allerdings erst ab einer Inzidenz von über 50 Corona-Fällen.

    Härtere Einschränkungen bei privaten Feiern

    Private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage gelten als besonders gefährlich für Corona-Ansteckungen. Bayern verschärft hier über die Berliner Vorgaben hinaus die Beschränkung der maximalen Zahl der Teilnehmer: Ab einer Inzidenz von 35 dürfen künftig in öffentlichen Räumen wie etwa Gaststätten und auch privat nur noch zehn Personen zu einer Feuer zusammenkommen. Bislang galt hier eine Beschränkung auf 50 Personen in Gaststätten und 25 Personen in Privaträumen.

    Bei einer Inzidenz von über 50 dürfen in öffentlichen Räumen künftig nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammen an einer Feier teilnehmen – die Berliner Vorgabe nennt hier zehn Personen. In Privatwohnungen ging dagegen schon die bisherige bayerische Regelung über die neuen Berliner Beschlüsse von zehn Gästen hinaus: Hier sind im Freistaat auch in Zukunft ebenfalls nur bis zu fünf Personen oder zwei Hausstände erlaubt.

    Gruppen auf Straßen und Plätzen: Bayern strenger als Berlin

    Strenger bleiben auch die bayerischen Vorgaben für die maximale Gruppengrößen auf Plätzen oder Straßen: Hier gilt in Bayern schon bisher, dass - unabhängig von der Inzidenz - maximal zehn Personen oder zwei Hausstände zusammen unterwegs sein dürfen. Ab einer Inzidenz von 50 gilt seit Anfang Oktober zudem eine "Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts" im privaten Raum wie auch in der Öffentlichkeit auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände.

    Der Berliner Beschluss sieht hier eine Kontakt-Beschränkung von zunächst maximal zehn Personen ab Inzidenz 50 vor. Erst bei weiter steigenden Infektionszahlen soll bundesweit der Kontakt auf fünf Personen beschränkt werden.

    Sperrstunde ab Inzidenz 50 bereits um 22 Uhr

    Die im Berliner Beschluss verbindlich vorgesehene Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 Uhr galt in Bayern bisher schon - und wird im Freistaat nun sogar verschärft: Bei einer Inzidenz von über 50 muss die Gastronomie künftig bereits ab 22 Uhr schließen. Ebenfalls ab 22 Uhr darf dann auch etwa an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.

    Neu ist die Ausweitung der Sperrstunde auch auf Kommunen mit eine Inzidenz über 35, die in dem Berliner Papier nur eine Soll-Bestimmung ist. Hier gilt in Bayern künftig ab 23 Uhr eine Sperrstunde sowie ein allgemeines Alkohol-Verkaufsverbot. Der Konsum von Alkohol "auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen" kann zudem von Kommunen mit einer Inzidenz über 50 weiterhin untersagt werden. Alle sonstigen Regeln für Restaurants, Kneipen und Bars gelten unverändert weiter.

    Beherbergungsverbot in Bayern bleibt vorerst bestehen

    Hotels, Pensionen und Campingplätze in Bayern dürfen vorerst weiter keine Gäste aufnehmen, die ohne negativen Corona-Test aus aktuellen Hotspots mit einer Inzidenz von über 50 kommen. Bundesweit gibt es hier keine einheitliche Regelung – allerdings die "eindringliche Aufforderung", innerdeutsche Reisen aus oder in solche Hotspots zu vermeiden. "Es ist keine gute Zeit, kreuz und quer durchs Land zu reisen", warnt auch Ministerpräsident Söder.

    Was gilt künftig für Veranstaltungen und Sport?

    Das Berliner Papier sieht eine Begrenzung der Teilnehmer von Veranstaltungen ab Inzidenz 50 auf maximal 100 Personen vor. In Bayern gilt bislang für Kultur- oder Sportveranstaltungen eine Begrenzung von 100 Personen drinnen und 200 Personen draußen, bei festen Plätzen mit ausreichend Abstand 200 Personen in Hallen und 400 draußen. Diese Regeln sollen trotz der Berliner Vorgabe vorerst beibehalten werden, weil laut Söder dort bislang keine erhöhten Infektionen festzustellen sind. Auch für die Sportausübung und Sport-Wettkämpfe gelten die bisherigen Regeln vorerst weiter.

    Nach langer Diskussion stellten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend gemeinsame Corona-Vorgaben von Bund und Ländern vor.
    Nach langer Diskussion stellten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend gemeinsame Corona-Vorgaben von Bund und Ländern vor. Foto: Stefanie Loos, dpa

    Welche Regeln gelten für den Besuch in Pflege- oder Altenheimen?

    Der Besuch von Angehörigen in Pflege- oder Altenheimen sowie in Krankenhäusern soll auch bei steigenden Infektionszahlen möglich bleiben. In Bayern gilt hier bislang schon ab einer Inzidenz von 50 die Beschränkung des Besuchs auf eine Person täglich während einer festen Besuchszeit. Der Bund will zudem künftig die Kosten für Corona-Schnelltests in diesem Bereich übernehmen, um "sichere Kontakte zu ermöglichen".

    Vorerst keine Änderungen für Gottesdienste, Museen, Tagungen

    Für Gottesdienste, Demonstrationen, Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gewerbe-Betriebe, Tagungen oder Museen gelten die bislang festgelegten Einschränkungen wie Maskenpflicht, maximale Besucherzahl und Abstandsregeln unverändert weiter. An Hochschulen gilt künftig auch in Vorlesungen und Seminaren eine Maskenpflicht.

    Was passiert, wenn die Infektionszahlen weiter steigen?

    "Wir wollen keinen Lockdown", beteuert Söder. Dieser könne aber nur verhindert werden, "wenn wir uns die Lage nicht schön reden, sondern uns der Wahrheit stellen". Die Söder-Regierung schließt deshalb auch weitere Verschärfungen der Corona-Regeln nicht aus: Sollte der Anstieg der Corona-Infektionen in den nächsten zehn Tagen nicht gebremst werden, "sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitgehend zu reduzieren", heißt es im Kabinettsbericht.

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